Steuerrechtsinfos

BMF will Post weiterhin von der Umsatzsteuer befreien



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 16.01.2008 einen Referentenentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorgelegt, der darauf hinausläuft, dass die Deutsche Post AG Briefsendungen, Zeitungen und Zeitschriften sowie Pakete bis 20 Kilogramm weiterhin umsatzsteuerfrei zustellen kann. Hintergrund der Neuregelung ist der Wegfall des Postmonopols zum 31.12.2007.

Die geplante Neuregelung ist zwar nicht ausdrücklich auf die Deutsche Post AG zugeschnitten. Vielmehr sollen alle Unternehmen, die bundesweit, flächendeckend und zu einem erschwinglichen Preis Universaldienstleistungen im Sinn von § 11 PostG in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen, von der Umsatzsteuer befreit sein. Einen solchen Universaldienst kann bislang allerdings nur die Post bereitstellen.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Referentenentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 21.01.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-01-21)