Steuerrechtsinfos

BMF Schreiben: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Steuerberatungskosten



Mit Schreiben vom 21.12.2007 (- IV B 2 – S 2144/07/0002 – DOK 2007/0586772) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Berücksichtigung von Steuerberatungskosten Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass ein Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgeschlossen ist. Vielmehr seien Steuerberatungskosten nur als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig.

Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, wenn sie bei der Ermittlung der Einkünfte anfallen oder im Zusammenhang mit Betriebssteuern (zum Beispiel Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke) oder Investitionszulagen für Investitionen im einkünfterelevanten Bereich stehen.

Demgegenüber gehört das Übertragen der Ergebnisse aus der jeweiligen Einkunftsermittlung in die entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung und das übrige Ausfüllen der Einkommensteuererklärung nicht zur Einkunftsermittlung. Die hierauf entfallenden Kosten, die die Beratung in Tarif- oder Veranlagungsfragen betreffen oder im Zusammenhang mit der Ermittlung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen stehen, sind als Kosten der privaten Lebensführung gemäß § 12 Nr.1 EStG steuerlich nicht zu berücksichtigen.


Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Kosten durch haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse veranlasst sind, im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten stehen, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer, - das Kindergeld oder - die Eigenheimzulage betreffen.


Das BMF geht in dem Schreiben ferner darauf ein, wie Steuerberatungskosten, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind, berücksichtigt werden. Ferner weist es darauf hin, dass die Steuerberatungskosten von Körperschaften in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.


Linkhinweis:



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 4.1.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-01-04)