Steuerrechtsinfos

BMF veröffentlicht die Steuererklärungsfristen für 2007



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 2.1.2008 die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007 veröffentlicht. Die Steuererklärungen müssen danach grundsätzlich bis zum 31.5.2008 abgegeben werden. Werden sie von Steuerberatern Lohnsteuerhilfevereinen und anderen Personen, Gesellschaften oder Verbänden im Sinn der §§ 3,4 StBerG angefertigt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31.12.2008. In besonderen Einzelfällen ist eine Fristverlängerung bis zum 28.2.2009 möglich.

Abgabefrist für Steuererklärungen
Die allgemeine Abgabefrist bis zum 31.5.2008 betrifft Erklärungen zur


  • Einkommensteuer,

  • Körperschaftsteuer,

  • Gewerbesteuer,

  • Umsatzsteuer

  • und Erklärungen zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG.

Fristverlängerung
Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaften, Lohnsteuerhilfevereine und andere Personen, Gesellschaften und Verbände im Sinn der §§ 3, 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2008 verlängert. Die Finanzämter dürfen allerdings auch vor Ablauf dieser Frist Erklärungen anfordern. Das gilt insbesondere, wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind, hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder die Arbeitslage der Finanzämter es erfordert.


Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28.2.2009 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.


Die allgemeine Fristverlängerung gilt nicht für Anträge auf Steuervergütungen und für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, wenn die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit mit Ablauf des 31.12.2007 eingestellt worden ist.


Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Informationen über die Steuererklärungsfristen für 2007 klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 3.1.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-01-03)