Steuerrechtsinfos

Jahresüberblick 2007: Die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht



Im Steuerrecht sind im Laufe des Jahres 2007 zahlreiche wichtige Neuerungen beschlossen worden. So sieht allein das Jahressteuergesetz 2008 über 200 Änderungen vor. Außerdem hat der Gesetzgeber die Unternehmensteuerreform 2008 verabschiedet und eine Erbschaftsteuerreform auf den Weg gebracht.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Unternehmensteuerreform: Schwerpunkt der bereits in Kraft getretenen Unternehmensteuerreform ist die Absenkung der Steuerlast von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent. Die Körperschaftsteuer wurde auf 15 Prozent reduziert. Weiteres Kernstück ist die Einführung einer Abgeltungsteuer, die überwiegend ab 2009 - für bestimmte Anlagen allerdings schon ab dem 9.11.2007 - Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen mit einheitlich 25 Prozent erfasst. Im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 wurden bereits erste Korrekturen an der Reform beschlossen, die insbesondere die Abgeltungsteuer betreffen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.unternehmensteuerreform.de.


Jahressteuergesetz 2008: Das neue Jahressteuergesetz, das zum 1.1.2008 in Kraft tritt, sieht über 200 Änderungen vor und soll insbesondere dem Bürokratieabbau sowie der Rechtsvereinfachung dienen. Wichtige Punkte sind etwa die Einführung der elektronischen Steuerkarte und einer "Steuerzentraldatei" sowie die Präzisierung des Missbrauchstatbestands in § 42 AO. Ursprünglich war zudem die Einführung eines Anteilsverfahrens für berufstätige Ehepaare vorgesehen, das eine anteilsmäßige Verteilung der Lohnsteuer erlaubt hätte. Dieses Vorhaben wurde aber wieder aufgegeben.


Erbschaftsteuerreform: Das Bundeskabinett hat am 11.12.2007 einen Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts beschlossen. Kernpunkt der Reform ist eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert. Die hiermit verbundene Höherbewertung von Grundeigentum soll durch deutlich höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige ausgeglichen werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer verschont bleiben, wenn der Großteil der bisherigen Arbeitsplätze über mindestens zehn Jahre erhalten bleibt und der Betrieb über mindestens 15 Jahre fortgeführt wird.


Finanzverwaltungsgesetz: Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes zugestimmt. Durch das Gesetz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Zollverwaltung verbessert werden. Gleichzeitig soll der Veränderung der Aufgabenschwerpunkte in der Zollverwaltung Rechnung getragen werden.


Lohnsteuer-Richtlinien 2008: Die neuen Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2008) sind ab dem 1.1.2008 anzuwenden. Sie sehen unter anderem eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts vor. In diesem Zusammenhang entfällt beispielsweise bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30-Kilometer-Grenze.


"Hilfen für Helfer": Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer") ist rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten und sieht für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich einen allgemeinen Freibetrag in Höhe von 500 Euro vor. Daneben wurde der Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben.


Steuerberatungsgesetz: Das Bundeskabinett hat am 19.9.2007 das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Berufsrecht der Steuerberater zu liberalisieren und an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer anzupassen. Von der ursprünglich geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen hat die Bundesregierung allerdings Abstand genommen.


MoRaKG: Das Bundeskabinett hat am 15.8.2007 ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist die Förderung von Kapitalbeteiligungen in junge und mittelständische Unternehmen. Der Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), das unter anderem eine Gewerbsteuerbefreiung für Gesellschaften vorsieht, die gezielt in junge Unternehmen investieren.


REITs: Das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITs) ist rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft getreten. Durch die Neuregelung wurde auch in Deutschland ein Markt für an der Börse handelbare Immobilien geschaffen. Die deutschen REITs sind wie ihre ausländischen Vorbilder auf Unternehmensebene unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Die Aktionäre müssen allerdings Steuern zahlen.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.12.2007


(Meldung vom 2007-12-20)