Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von medizinischen Laborleistungen



Mit Schreiben vom 17.12.2007 (- IV A 6 S 7172/07/0001 – DOK 2007/0544223) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von medizinischen Laboruntersuchungen Stellung genommen. Anlass des Schreibens ist das Urteil des BFH vom 15.3.2007 (Az.: V R 55/03), wonach medizinische Analysen einer Labor-GmbH von der Umsatzsteuer befreit sein können.

Der BFH hat entschieden, dass medizinische Analysen einer Labor-GmbH regelmäßig als ärztliche/arztähnliche Heilbehandlung im Sinn von § 4 Nr.14 UStG anzusehen sind und daher von der Umsatzsteuer befreit sein können. Das gelte jedenfalls dann, wenn Geschäftsführer der Labor-GmbH ein Arzt sei. Dies ergibt sich nach Ansicht des BFH aus der europarechtskonformen Auslegung des deutschen Umsatzsteuerrechts. Der BFH hat seine Entscheidung dabei hilfsweise mit einer Anwendung des § 4 Nr.16c UStG begründet und in diesem Zusammenhang rechtliche Bedenken an der Vorschrift geäußert.

Das BMF weist nunmehr darauf hin, dass die Grundsätze dieses Urteils insofern über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sind, als der BFH in den Leitsätzen vier und fünf sowie in den nicht tragenden Urteilsgründen zu § 4 Nr.16 UStG Stellung nimmt.


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.12.2007, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2007-12-19)