Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zur Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts („kommunale Querfinanzierung“)



Mit Schreiben vom 2.12.2007 (- IV B 7 – S 2706/07/001 – DOK 2007/0570512) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Besteuerung der wirtschaftlichen Tätigkeit von juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen. Anlass des Schreibens ist das Urteil des BFH vom 22.8.2007 (Az.: I R 32/06) zur so genannten „kommunalen Querfinanzierung“.

Der BFH hat entschieden, dass es keinen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten darstellt, wenn Kommunen in dauerdefizitäre kommunale Betriebe Anteile an gewinnträchtigen Betrieben einbringen („Querfinanzierung“). Der zu übernehmende Verlust der dauerdefizitären Gesellschaft sei aber steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu behandeln.

Das BMF weist nunmehr darauf hin, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2003 nach Abschnitt 5 Abs.1la KStR 1995 die Zusammenfassung von Gewinn- und Verlusttätigkeiten in Eigengesellschaften unter dem Gesichtspunkt des § 42 AO zu beurteilen war. Ab dem Veranlagungszeitraum 2004 ist nach R 7 Abs.2 KStR 2004 bei der Einkommensermittlung der Eigengesellschaft das Vorliegen einer vGA nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wenn Tätigkeiten zusammengefasst werden, die in einem Betrieb gewerblicher Art nicht hätten zusammengefasst werden können. Diese Grundsätze gelten entsprechend bei der Zusammenfassung von Tätigkeiten durch sonstige Gestaltungen, zum Beispiel in Form von Organschaften.


Ferner sind die Grundsätze des BFH-Urteils für die Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten in einer Eigengesellschaft oder in vergleichbaren Gestaltungen, die in einem Betrieb gewerblicher Art hätten zusammengefasst werden können, nicht allgemein anzuwenden. Das gilt insbesondere auch in Fällen, in denen eine Eigengesellschaft eine Verlusttätigkeit der Trägerkörperschaft übernimmt, ohne sonst eine weitere Tätigkeit auszuüben, und bei der Besteuerung von einem Betrieb gewerblicher Art.


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.12.2007, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2007-12-13)