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Bundesrat stimmt dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes zu
Der Bundesrat hat am 30.11.2007 dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes zugestimmt. Durch das Gesetz sollen die Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Zollverwaltung verbessert werden. Gleichzeitig soll der Veränderung der Aufgabenschwerpunkte in der Zollverwaltung Rechnung getragen werden.
So sollen insbesondere auf der Ortsebene die operativen Aufgaben der Zollverwaltung konzentriert und die Sachgebiete der Hauptzollämter neu strukturiert werden („Fortschreibung der Strukturentwicklung Zoll“). Außerdem sollen auf der Mittelebene die Oberfinanzdirektionen Cottbus, Hamburg, Köln und Nürnberg mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen und der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen bei den Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz aufgelöst werden. Zugleich sollen Bundesfinanzdirektionen mit den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht" errichtet werden.
Linkhinweis:
- Für den auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlichten Gesetzesbeschluss des Bundestags vom 19.11.2007 klicken Sie bitte hier.
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 3.12.2007, Quelle: Bundesrat online
(Meldung vom 03.12.2007)