Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei bestehenden Beitragdepots und vergleichbaren Einrichtungen



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 12.12.2008 (- IV C 1 - S 2252/07/0001 - DOK 2008/0699317) zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträgen durch Versicherungsunternehmen, soweit die Kapitalanlagen mit dem Einlagengeschäft bei Kreditinstituten vergleichbar sind, Stellung genommen. Hintergrund des Schreibens ist die Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009.

Nach dem BMF-Schreiben besteht nach Einführung der Abgeltungsteuer bei Versicherungsunternehmen auch bei Erträgen aus Beitragsdepots, Parkdepots, Ablaufdepots oder Kapitalisierungsgeschäften, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, gemäß § 52a Abs.1 EStG eine Pflicht zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn bei Beitragdepots, die vor dem 01.01.2007 abgeschlossen wurden, vom Steuerabzug Abstand genommen wird.

Linkhinweis:
Für den Volltext des auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten BMF-Schreibens klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.01.2009, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2009-01-08)