Steuerrechtsinfos

Das ändert sich zum 01.01.2009 im Steuerrecht



Zum 01.01.2009 treten einige wichtige Änderungen im Steuerrecht in Kraft, insbesondere das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2009. Außerdem gilt erstmals die neue Abgeltungsteuer mit der Folge, dass Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Ein Steuergeschenk kommt vom BVerfG, das die Neuregelung der Pendlerpauschale rückwirkend für verfassungswidrig erklärt hat.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:


  • Erbschaftsteuerreform / Familien: Die Reform begünstigt insbesondere die Kernfamilie. Für selbst genutztes Wohneigentum entfällt die Erbschaftsteuer, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder die Immobilie mindestens zehn Jahre lang zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Außerdem gelten für nahe Angehörige höhere Freibeträge, die unter anderem die Höherbewertung von Grundvermögen ausgleichen sollen.

  • Erbschaftsteuerreform / Unternehmen: Familienbetriebe können steuerfrei vererbt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Wer das Unternehmen sieben Jahre lang fortführt und 65 Prozent der Arbeitsplätze erhält, bleibt in Höhe von 85 Prozent von der Besteuerung verschont. In beiden Fällen gibt es keine so genannte "Fallbeil-Regelung" mehr. Bei Verkauf oder Aufgabe des Unternehmens innerhalb der Zehn- oder Sieben-Jahres-Frist fallen daher nur anteilig Steuern an.

  • Pendlerpauschale: Das BVerfG hat mit Urteil vom 09.12.2008 (Az.: 2 BvL 1/07) die Kürzung der Pendlerpauschale rückwirkend zum 01.01.2007 für verfassungswidrig erklärt. Für die Jahre 2007 bis 2009 können daher auch Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern automatisch geändert. Ein diesbezüglicher Antrag ist nicht erforderlich.

  • Abgeltungsteuer: Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer wird allerdings nur dann fällig, wenn die Kapitakerträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.

  • Verjährung der Steuerhinterziehung: Entgegen den ursprünglichen Planungen wird die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehungen nicht allgemein von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt vielmehr nur in den besonders schweren Fällen des § 376 Abs.3 AO.

  • Neue Besteuerung für Ehegatten: Ab 2010 wird für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt. Danach sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen, sondern auch gemeinsam nach der neuen Steuerklasse "IV-Faktor" besteuert werden können. Hierdurch soll der Splitting-Vorteil auf beide Eheleute verteilt werden.

  • Schulgeld: Schulgeld für den Besuch privater Schulen im In- oder EU-Ausland sind zu 30 Prozent - allerdings maximal bis zu 5.000 pro Jahr - als Sonderausgaben abziehbar. Der ursprüngliche Plan, die Absetzbarkeit des Schulgelds stufenweise abzuschmelzen und schließlich ganz abzuschaffen, wurde aufgegeben.

  • Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die zwischenzeitliche Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre soll unberücksichtigt bleiben.

  • Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Betriebsinterne Maßnahmen eines Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter sind künftig steuerfrei.

  • Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen (zum Beispiel Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen) wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen ausgeweitet, die Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen beträgt die Steuerermäßigung höchstens 510 Euro.

  • Höhere Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: Ab dem 01.01.2009 sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in stärkerem Umfang als bisher von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr wird auf 1.200 Euro verdoppelt. Das heißt 20 Prozent von 6.000 Euro Arbeitskosten (1.200 Euro) können bei der Steuer geltend gemacht werden.

  • Abschreibungen für Wirtschaftsgüter: Befristet auf zwei Jahre wird zum 01.01.2009 die so genannte degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt. Für kleinere Firmen sind zudem erweiterte Sonderabschreibungsmöglichkeiten vorgesehen.

  • Kfz-Steuerbefreiung beim Neuwagenkauf: Wer bis zum 30.06.2009 einen Neuwagen kauft, wird mindestens ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Erfüllt der Neuwagen darüber hinaus auch die Abgasnorm Euro-5 oder Euro-6, verlängert sich die Steuerbefreiung auf maximal zwei Jahre, wobei die Steuerbefreiung jedenfalls am 31.12.2010 endet. Wer bereits vor dem 05.11.2008 einen Neuwagen erworben hat, der die Abgasnorm Euro-5 erfüllt, wird ab dem 01.01.2009 ebenfalls für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit.

  • Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das Kindergeld steigt ab dem 01.01.2009 für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf 164 Euro im Monat. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 5.808 Euro auf 6.024 Euro pro Kind.

  • Höhere Freigrenzen für Reisemitbringsel: Seit dem 01.12.2008 gelten höhere Freigrenzen für Reisemitbringsel aus dem Ausland: Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, darf Waren für den persönlichen Bedarf, für Familienangehörige oder als Geschenk im Wert bis zu 430 Euro mitbringen. Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.12.2008, Quelle: Bundesfinanzministerium PM vom 19.12.2008


(Meldung vom 2008-12-22)