Steuerrechtsinfos

BMF erläutert Auswirkungen des Urteils zur Pendlerpauschale auf die Besteuerung von Arbeitgeberleistungen



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 16.12.2008 Zusatzinformationen für Arbeitgeber und Steuerberater zur Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen veröffentlicht. Hintergrund ist das Urteil des BVerfG vom 09.12.2008, wonach die Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist und die Beschränkung auf Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer rückwirkend zum 01.01.2007 entfällt.

Auswirkungen des BVerfG-Urteils auf Arbeitgeber
Aufgrund der Beschränkung der Pendlerpauschale auf Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer war auch eine Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (insbesondere Fahrtkostenzuschüsse) für die ersten 20 Entfernungskilometer unzulässig. Diese Arbeitgeberleistungen wurden daher dem individuellen Lohnsteuerabzug unterworfen. Da die Kürzung der Pendlerpauschale nunmehr für verfassungswidrig erklärt worden ist, entfällt auch die entsprechende Einschränkung für die Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen.

Konkret gilt Folgendes:



  • Für das Jahr 2008 kann der Arbeitgeber eine Pauschalierung ab dem ersten Entfernungskilometer vornehmen, sofern er noch keine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und übermittelt hat. Die Leistungen können also pauschal mit 15 Prozent besteuert werden und sind nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund auch sozialversicherungsfrei. Eine bereits erfolgte individuelle Besteuerung von Fahrtkostenzuschüssen kann bis zur Ausstellung/Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung noch korrigiert werden.

  • Für das Jahr 2007 wird zurzeit geprüft, ob eine nachträgliche Pauschalierung der Arbeitgeberleistungen möglich ist. Entsprechendes gilt für 2008 soweit bereits eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt und übermittelt wurde. Diese Prüfung soll noch vor Weihnachten abgeschlossen und das Ergebnis zeitnah veröffentlicht werden.

  • Wenn der Arbeitgeber seine Leistungen für die ersten Entfernungskilometer in 2007 und 2008 individuell lohnversteuert hat und keine Pauschalierung mehr vornimmt, kann die Versteuerung der ersten 20 Entfernungskilometer vom Arbeitnehmer bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung 2007 und der anstehenden Einkommensteuer-Veranlagung 2008 rückgängig gemacht werden, indem dem bisher individuell versteuerten geldwerten Vorteil die in gleicher Höhe abzugsfähige Entfernungspauschale gegengerechnet wird.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.12.2008; Quelle: BMF PM vom 16.12.2008


(Meldung vom 2008-12-18)