Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zur steuerrechtlichen Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 19.11.2007 (- IV B 2 – S 2241-a/07/0004 – DOK 2007/0525511) zur steuerrechtlichen Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren Stellung genommen. Anlass des Schreibens ist insbesondere das Urteil des BFH vom 26.6.2007 (Az.: IV R 28/06).

Der BFH hat am 26.6.2007 (in Fortführung seines Urteils vom 14.10.2003) entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, über den Wortlaut von § 15a Abs.1 S.1 EStG hinaus, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens führen. Dies habe zur Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren seien, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entstehe oder sich erhöhe.

Das BMF hat nun darauf hingewiesen, dass die Grundsätze dieses Urteils allgemein anzuwenden sind. Daher hat es das Schreiben vom 14.4.2004 aufgehoben, wonach die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14.10.2003 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden waren.


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 3.12.2007, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2007-12-04)