Steuerrechtsinfos

Bundesfinanzministerium weist auf Änderungen des Investmentsteuergesetz (InvStG) hin



Mit Schreiben vom 05.12.2008 (- IV C 1 - S 1980-1/08/10011 – DOK 2008/0697291 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Änderungen der § 8 Abs.5 S.1 und § 18 Abs.2 S.2 InvStG hingewiesen. Aufgrund eines Redaktionsversehens im JStG 2009 war die im Unternehmensteuerreformgesetz 2008 enthaltene Regelung zum Bestandsschutz für vor dem 01.01.2009 erworbene Anteile an Investmentvermögen fehlerhaft umgesetzt worden.

Mit dem Inkrafttreten des JStG 2009 ist nach Abstimmung des BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder die zutreffende Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Korrektur anzuwenden.

Die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer soll gemäß § 8 Abs.5 und § 18 Abs.2 S.2 InvStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 grundsätzlich nur für solche Investmentanteile gelten, die nach dem 31.12.2008 erworben werden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 01.01.2009 angeschafft wurden, soll die Abgeltungsteuer im Grundsatz noch nicht gelten.


In diesen Fällen soll lediglich eine Besteuerung im Rahmen des bisherigen § 23 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG (private Veräußerungsgewinne) erfolgen. Dieser durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bereits normierte Wille des Gesetzgebers ist bei der Änderung des § 18 Abs.2 S.2 InvStG im JStG 2009 nicht hinreichend klar umgesetzt worden.


Die zutreffende Fassung müsste demnach lauten:


„§ 8 Abs.5 und Abs.6 … ist vorbehaltlich der Abs.2a und 2b erstmals auf die Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.“


Die zutreffende Fassung ist im Vorgriff auf eine gesetzliche Korrektur mit Inkrafttreten des JStG 2009 anzuwenden. Die Korrektur wird voraussichtlich Anfang 2009 im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes erfolgen.


Linkhinweise:


Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.12.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-12-09)