Steuerrechtsinfos

Pendlerpauschale: DStV weist auf Handlungsbedarf für Steuerpflichtige mit kurzem Weg zur Arbeit hin



Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat das Urteil des BVerfG zur Pendlerpauschale begrüßt und darauf hingewiesen, dass - wegen der gleichzeitig angeordneten rückwirkenden Anwendung der Entscheidung - in den meisten Fällen die höhere Steuererstattung automatisch gewährt werde. Nur wenn die ersten 20 Kilometer zur Arbeit in der Steuererklärung gar nicht angegeben worden seien, bestehe Handlungsbedarf.

Die ersten 20 Kilometer angegeben?
Der DStV rät allen Steuerpflichtigen, zu überprüfen, ob sie die ersten 20 Kilometer der Strecke zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte in der Einkommensteuererklärung für 2007 angegeben haben. Falls nicht, müsse dies grundsätzlich nachgeholt werden. Das mache allerdings nur Sinn, wenn die Fahrtkosten (Kilometer einfache Fahrt x 0,30 Euro x Arbeitstage/Jahr) gemeinsam mit sonstigen Aufwendungen den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro überschreiten würden, da es nur in diesem Fall zu einer Steuererstattung kommen könne.

BMF kündigt schnelle Steuererstattungen an
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Finanzämter anweisen, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Der DStV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem 31.03.2009 etwaige Rückzahlungen nach den Vorschriften der AO zu Gunsten der Steuerpflichtigen zu verzinsen seien.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 10.12.2008, Quelle: DStV PM vom 09.12.2008


(Meldung vom 2008-12-10)