Steuerrechtsinfos

Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz 2008 zu



Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 dem Jahressteuergesetz 2008 zugestimmt, das somit plangemäß zum 1.1.2008 in Kraft treten kann. Das Gesetz sieht über 200 Änderungen vor und soll dem Bürokratieabbau sowie der Rechtsvereinfachung dienen. Wichtige Punkte sind etwa die Einführung der elektronischen Steuerkarte und einer "Steuerzentraldatei" sowie die Präzisierung des Missbrauchstatbestands in § 42 AO.

Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf
Die nun verabschiedete Fassung weicht in einigen Punkten vom ursprünglichen Gesetzentwurf ab. Die wesentlichen Änderungen sind:


  • Verzicht auf die Regelungen zum lohnsteuerlichen Anteilsverfahren und Beibehaltung des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber,

  • Ausnahmen bei Back-to-Back-Finanzierungen,

  • Optionale Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs bei fremdfinanziertem Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft und Zulassung des Werbungskostenabzugs,

  • Vereinfachung bei der steuerlichen Berücksichtigung von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sowie von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen,

  • Wegfall der zweijährigen Frist bei der Antragsveranlagung zur Einkommensteuer ab 2005,

  • Schaffung eines Wahlrechts für die Abgeltung der mit Körperschaftsteuer unbelasteten Eigenkapitalanteile bei kommunalen und steuerbefreiten Wohnungsunternehmen,

  • Absenkung des pauschalen Finanzierungsanteils aus Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung,

  • Einbeziehung der Beförderungen von Personen mit Bergbahnen in den ermäßigten Umsatzsteuersatz,

  • Präzisierung von § 42 AO (Missbrauch von rechtlichen
    Gestaltungsmöglichkeiten),

  • Änderung der Veräußerungsgewinnbesteuerung für bestimmte, nach dem 9.11.2007 angeschaffte Investmentanteile sowie

  • Ergänzung des im Melderegister zu speichernden Datenumfangs um die steuerliche Identifikationsnummer des Ehegatten und der minderjährigen Kinder für Zwecke der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Zwei Entschließungen des Bundesrats
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit seiner Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2008 zwei Entschließungen gefasst. So hat er angeregt, dass zeitgleich mit der Anhebung des Übungsleiterfreibetrags der neue Betrag in § 3 Nr.26 S.1 EStG auch in § 1 Abs.2 S.2 der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen und in Abschnitt 13 Abs.3 LStR eingeführt wird. Außerdem hat er kritisiert, dass durch das Jahressteuergesetz 2008 keine angemessene und eindeutige steuerliche Begünstigung ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer erfolgt ist.

Linkhinweise:


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Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.12.2007; Quelle: Bundesrat online


(Meldung vom 2007-12-03)