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EU-Kommission will Mehrwertsteuervorschriften im Finanz- und Versicherungssektor neu regeln



Die EU-Kommission will die Mehrwertsteuervorschriften für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen vereinheitlichen. Dazu hat sie einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der für diese Dienstleistungen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt gewährleisten soll.

Nach geltendem EU-Recht sind Finanz- und Versicherungsdienstleistungen generell von der Mehrwertsteuer befreit. Daran will die EU-Kommission grundsätzlich nichts ändern. Neu soll allerdings sein, dass Banken und Versicherungen in allen EU-Staaten für die Mehrwertsteuerpflicht ihrer Dienste optieren (das Recht über etwas ausüben) dürfen. Dies würde ihnen den Vorsteuerabzug erlauben, der ihnen ansonsten verwehrt bleibt. Bislang haben Banken und Versicherungen häufig ihren Kunden die Kosten hierfür als „versteckte Mehrwertsteuer“ in Rechnung gestellt.

Nach der bisherigen Mehrwertsteuerrichtlinie der EU dürfen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie ihren Finanzinstituten diese Wahl einräumen. Wenige Länder tun das bisher, darunter Deutschland und Frankreich. Dieses Recht soll jetzt EU-weit angeglichen werden.


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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.11.2007, Quelle: EU-Kommission PM vom 28.11.2007


(Meldung vom 2007-11-30)