Steuerrechtsinfos

BMF legt Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vor



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 10.11.2008 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (BürgerEntlG) veröffentlicht. Danach sollen ab dem 01.01.2010 alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Basiskranken- und Pflegeversicherung für sich, seinen Ehegatten und seine Kinder in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden.

Die Kernpunkte des Referentenentwurfs im Überblick:


  • Der heutige Sonderausgabenabzug für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die neben Aufwendungen für die Altersvorsorge abziehbar sind, soll in einen Sonderausgabenabzug für Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge umgestaltet werden.

  • In diesem Rahmen sollen alle Beiträge des Steuerpflichtigen für sich, seinen Ehepartner und seine unterhaltsberechtigten Kinder zugunsten einer Krankenversicherung in Höhe der so genannten Basisabsicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

  • Insbesondere sollen Prämien des zum 01.01. 2009 eingeführten Basistarifs der privaten Krankenversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben abziehbar sein.

  • Für den Basistarif ist das sozialhilferechtliche gewährte Leistungsniveau maßgeblich, das im Wesentlichen dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherungen entspricht.

  • Auch die Beiträge zu Pflegepflichtversicherungen sollen in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar sein.

  • Zur Vermeidung von Schlechterstellungen soll im Rahmen einer Günstigerprüfung zum alten Recht stets der höhere Abzugsbetrag berücksichtigt werden.

  • Die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge sollen bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern in pauschalierter Form.

Der Hintergrund:
Mit diesem Gesetzesvorhaben soll den Beschlüssen des BVerfG vom 13.02.2008 (Az.: 2 BvL 1/06 u.a.) Rechnung getragen werden. Das BVerfG hatte den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens zum 01.01.2010 eine entsprechende Neuregelung zu treffen, weil das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums auch Beiträge zu privaten Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall umfasse. Für die Bemessung des existenznotwendigen Aufwands sei auf das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau abzustellen.


Linkhinweise:



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.11.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-11-21)