Steuerrechtsinfos

Bundeskabinett beschließt milliardenschweres Konjunkturprogramm mit Steuererleichterungen



Das Bundeskabinett hat am 05.11.2008 ein Maßnahmenpaket zur "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" beschlossen. Danach sollen die Abschreibemöglichkeiten für Unternehmen verbessert werden. Das Paket sieht außerdem eine Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, eine befristete Kfz-Steuer-Befreiung beim Neuwagenkauf und Maßnahmen zur Verbesserung der Kreditversorgung der Wirtschaft vor.

Im Bereich des Steuerrechts sind im Einzelnen folgende Änderungen geplant:


  • Abschreibung: Die Bundesregierung will befristet auf zwei Jahre zum 01.01.2009 wieder eine so genannte degressive Abschreibung von 25 Prozent auf bewegliche Wirtschaftsgüter einführen. Dies soll insbesondere der Maschinenbaubranche zugute kommen. Daneben soll auch die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert werden, indem die relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 beziehungsweise 200.000 Euro erhöht werden.

  • Handwerkerleistungen: Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen soll ab dem 01.01.2009 verdoppelt werden. Damit erhöht sich der Steuerbonus auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro und damit auf 1.200 Euro pro Jahr.

  • Kfz-Steuerbefreiung: Ab sofort gilt eine befristete Kfz-Steuerbefreiung von einem Jahr für alle Neuwagen und von zwei Jahren für besonders schadstoffarme Neufahrzeuge mit Euro-5- und Euro-6-Norm. Die Steuerbefreiung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010.

Folgende weitere Maßnahmen sind vorgesehen:



  • Kreditversorgung der Wirtschaft: Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, soll bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein zusätzliches Finanzierungsinstrument mit einem Volumen von bis zu 15 Milliarden Euro geschaffen werden, mit dem das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt werden soll.

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm sollen in den nächsten zwei Jahren um insgesamt drei Milliarden Euro aufgestockt werden.

  • Berufbegleitende Weiterbildung: Das Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmer (WegeBAU) soll flächendeckend ausgebaut werden, um durch berufsbegleitende Weiterbildung Entlassungen zu verhindern.

  • Arbeitsvermittlung: Mit 1.000 neuen Vermittlerstellen in den Agenturen für Arbeit soll die Vermittlung von Arbeitnehmern verbessert werden, die sich in der Kündigungsphase befinden ("Job-to-Job-Vermittlung").

  • Kurzarbeitergeld: Befristet auf ein Jahr soll die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher zwölf Monate auf 18 Monate verlängert werden. Die Kurzarbeit soll zudem weiterhin für eine Weiterqualifizierung der Arbeitnehmer genutzt werden können.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) finden Sie weitere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.11.2008, Quelle: BMWi PM vom 05.11.2008


(Meldung vom 2008-11-06)