Steuerrechtsinfos

Bundesregierung plant weitere Anhebung des Kinderfreibetrags



Nachdem die Bundesregierung bereits am 15.10.2008 eine Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 3.648 Euro auf 3.840 Euro je Kind beschlossen hatte, will sie den Betrag nunmehr auf 3.864 Euro heraufsetzen. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf soll Eltern damit ab dem 01.01.2009 ein Freibetrag von 6.024 Euro pro Kind zur Verfügung steht. Grund für die neuerliche Anhebung des Kinderfreibetrags sind die Ergebnisse des aktuellen Existenzminimumsberichts der Bundesregierung.

Der Hintergrund:
Der am 15.10.2008 beschlossene Regierungsentwurf des Familienleistungsgesetzes sieht neben der Anhebung des Kinderfreibetrags auch eine Anhebung des Kindergelds zum 01.01.2009 vor. Danach soll das Kindergeld ab dem 01.01.2009


  • für das erste und zweite Kind um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro,

  • für das dritte Kind um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro

  • und für das vierte Kind sowie weitere Kinder um 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich

angehoben werden.


Linkhinweis:


Auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums finden Sie



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.10.2008; Quelle: BMF PM vom 28.10.2008


(Meldung vom 2008-10-29)