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BMF-Schreiben zur Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Auslandsdividenden (1993 - 2003)
Mit Schreiben vom 30.09.2008 (- IV C 7 -S 2750-a/07/10001 – DOK 2008/0525132 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Auslandsdividenden in den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2003 Stellung genommen. Anlass dafür war das EuGH-Urteil „Keller-Holding“ vom 23.02.2006 (Rs.: C-471/04).
Der BFH folgt in seiner Rechtsprechung bereits dem EuGH und sieht die Fiktion des § 8b Abs.7 KStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 beziehungsweise des § 8b Abs.5 KStG in der Fassung vor dem 22.12.2003 als europarechtswidrig an. Dabei sei es unerheblich, ob tatsächlich Betriebsausgaben angefallen seien oder nicht.
Die Regelungen dieses BMF-Schreibens gelten für EU/EWR-Gesellschaften, sofern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat, in dem die ausschüttende EU/EWR-Gesellschaft ihren Sitz und ihren Ort der Geschäftsleitung hat. Maßgebend ist hierbei die Richtlinie 77/799/EWG, die zuletzt durch die Richtlinie 2006/98 EWG geändert wurde.
Das hat BMF in Absprache mit den Landesfinanzbehörden die steuerlichen Behandlung von Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Dividenden, die von EU/EWR-Gesellschaften ausgeschüttet wurden, für den Veranlagungszeitraum 1993 bis 2003 bestimmt. Es ist dabei für die Zeiträume:
- 1993 –1998
- 1999 -2000/2001
- 2001/2002 –2003
- ab 2004
jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen (siehe Linkhinweise).
Linkhinweise:
- Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben klicken Sie hier (pdf-Format).
- Die Anlage zum BMF-Schreiben vom 30.09.2008 „Keller-Holding“ finden Sie hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.10.2008, Quelle: BMF online
(Meldung vom 14.10.2008)