Steuerrechtsinfos

BMF veröffentlicht Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2009



Mit Schreiben vom 30.09.2008 (- IV B 9 - S 7344/08/10002 – DOK 2008/0527594 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Vordruckmuster im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2009 bekannt gegeben. Das BMF nimmt dabei Bezug auf sein Schreiben vom 14.07.2008 (- IV B 9 - S 7344/08/10002 - DOK 2008/0366540 -) und TOP 28 der Sitzung USt IV/08 vom 22. bis 24.09.2008.

Demnach gilt folgendes:

1. Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2009 folgende Vordruckmuster eingeführt:



  • USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2009

  • USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2009

  • USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2009

2. Die Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.


3. Die Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H sind im Aufbau und insbesondere im Kopf- und Verfügungsteil - soweit sachlich möglich - mit dem Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt. Steueranmeldungsvordrucke sollen einheitlich sein, deshalb sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.


4. Folgende Abweichungen sind zulässig:



  • Die im Kopfteil der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H eingedruckte Schlüsselzeile für die Bearbeitung im automatisierten Steuerfestsetzungsverfahren (RPFEST) kann geändert werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist.

  • Soweit die in den Vordruckmustern enthaltenen Kennzahlen und die im Ankreuzschema enthaltene Jahreszahl „09“ für die Datenerfassung nicht benötigt werden, können sie mit Rasterungen versehen werden.

In den Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Anderenfalls soll diese Angabe unterbleiben.


5. Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zeilenabstand eineinhalb). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.


Linkhinweise:



  • Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2009 klicken Sie hier (pdf-Format).

  • Für die Vordruckmuster klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.10.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-10-09)