Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen



Mit Schreiben vom 01.10.2008 (-IV C 5 - S 2334/07/0009 – DOK 2008/0537560 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Stellung genommen. Dabei handelt es sich um die Überlassung von Geld durch den Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten an den Arbeitnehmer, die auf dem Rechtsgrund eines Darlehensvertrags beruht.

Nicht unter den Anwendungsbereich eines „Arbeitgeberdarlehens“ fallen insbesondere Reisekostenvorschüsse, ein vorschüssiger Auslagenersatz, als Arbeitslohn zufließende Lohnabschläge und als Arbeitslohn zufließende Lohnvorschüsse, sofern es sich bei letzteren nur um eine abweichende Vereinbarung über die Bedingungen der Zahlung des Arbeitslohns handelt. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Gehaltsvorschüssen im öffentlichen Dienst nach den Vorschussrichtlinien des Bundes oder entsprechenden Richtlinien der Länder nicht erfüllt, so dass entsprechende Gehaltsvorschüsse unter den Anwendungsbereich „Arbeitgeberdarlehen“ fallen.

Die Stellungnahme des BMF ist neben dem oben genannten Anwendungsbereich in folgende Abschnitte gegliedert:



  • Ermittlung des geldwerten Vorteils

  • Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG

  • Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG

  • Zufluss von Arbeitslohn

  • Versteuerung in Sonderfällen

  • Versteuerung bei fehlender Zahlung von Arbeitslohn

  • Versteuerung bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

  • Anrufungsauskunft

  • Zeitliche Anwendung

Linkhinweise:


Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.10.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-10-08)