Steuerrechtsinfos

BMF veröffentlicht Muster der Umsatzsteuererklärung 2008



Mit Schreiben vom 30.09.2008 (- IV B 9 - S 7344/08/10001 – DOK 2008/0526248 -) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2008 veröffentlicht. Das BMF nimmt dabei Bezug auf sein Schreiben vom 14.07.2008 (- IV B 9 - S 7344/08/10001 – DOK 2008/0368765 -) und TOP 27 der Sitzung USt IV/08 vom 22.09. bis 24.09.2008.

1. Demnach werden für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2008 folgende Vordruckmuster eingeführt:


  • USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2008

  • Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2008

  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2008

  • USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2008

2. Die Vordruckmuster USt 2 A sowie Anlage UR und Anlage UN wurden scannergerecht gestaltet. In dem Vordruckmuster USt 2 A wurde deshalb das gesamte Vordruckfeld der Seiten zwei und vier verschoben. Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.


3. Außerdem sind die Vordrucke auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Folgende Abweichung ist allerdings zulässig:


In dem Vordruck USt 2 A kann von dem Inhalt der Schlüsselzeile im Kopf des Vordruckmusters abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen Gründen unvermeidbar ist. Der Schlüssel „Vorgang“ ist jedoch bundeseinheitlich vorgesehen.


In Fällen der Abweichung soll auf der Vorderseite der Vordrucke USt 2 A, Anlage UR und Anlage UN unten rechts das jeweilige Bundesland angegeben werden. Andernfalls soll diese Angabe unterbleiben.


4. Die für Zwecke des in einigen Ländern eingesetzten Scannerverfahrens in die Vordruckmuster USt 2 A sowie Anlage UR und Anlage UN eingearbeiteten Barcodes haben eine Breite von jeweils acht Millimetern und einen Abstand zu den Lesefeld- sowie den Seitenrändern von jeweils mindestens fünf Millimetern. Bei der Herstellung der Vordrucke sind die vorgenannte Barcode-Breite und die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Barcodes und den Lesefeld- sowie den Seitenrändern einzuhalten.


5. Die im Rahmen der scannergerechten Gestaltung der Vordruckmuster USt 2 A sowie Anlage UR und Anlage UN eingefügten Positionswinkel haben vom vertikalen Teil aus einen Abstand zu dem Barcode, der Jahreszahl, dem Steuernummerfeld und der Vordruckbezeichnung von jeweils mindestens einem Zentimeter. Die Abstände vom vertikalen sowie vom horizontalen Teil der Positionswinkel zu den Seitenrändern betragen jeweils mindestens fünf Millimeter. Bei der Herstellung der Vordrucke sind diese Mindestabstände ebenfalls einzuhalten.


6. Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.


7. Die Breite der jeweils dem Lochrand gegenüberliegenden Ränder beträgt zum Zwecke der automatischen Drucker-Randerkennung neun Millimeter. Bei der Herstellung der Vordrucke sind diese Randmaße ebenfalls einzuhalten.


Linkhinweise:



  • Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben zur Umsatzsteuererklärung 2008  klicken Sie hier (pdf-Format).

  • Für die Vordruckmuster klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.10.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-10-07)