Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 22.09.2008 (- IV B 8 - S 7109/07/10002 - DOK 2008/0500247) mit Bezug auf BMF-Schreiben vom 13.04.2004 (- IV A 5 - S 7300 - 26/04) zur Anwendung des § 4 Nr.9a UStG im Fall der Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen Stellung genommen. Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung von Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.

Demnach gelten für alle noch offenen Fälle folgende Grundsätze:

Gemäß § 3 Abs.1b S.1 Nr.1 und S.2 UStG ist die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmen zu versteuern, wenn er oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Dabei setzt § 3 Abs.1b UStG Art. 16 MwStSystRL um. Letzterer stellt unter anderm die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf einer Lieferung gegen Entgelt gleich.


Über die Gleichstellungsfiktion des Art. 16 MwStSystRL sind grundsätzlich auch die Steuerbefreiungsvorschriften auf Entnahmen anwendbar, sofern im Einzelfall die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an die das Gesetz die Anwendung der Steuerbefreiung knüpft. Für den Fall einer nach § 3 Abs.1b S.1 Nr.1 und S.2 UStG steuerbaren Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen bedeutet dies, dass die Steuerbefreiung des § 4 Nr.9a UStG unabhängig davon Anwendung findet, ob mit der Entnahme ein Rechtsträgerwechsel am Grundstück verbunden ist.


Die diesem Schreiben entgegenstehenden Aussagen des Abschnitts 71 Abs.1 S.1 UStR und des BMF-Schreibens vom 13.04.2004 sind nicht mehr anzuwenden.


Für vor dem 01.10.2008 bewirkte Entnahmen von Grundstücken aus dem Unternehmen wird es nicht beanstandet, wenn sich ein Unternehmer auf die entgegenstehenden Aussagen des Abschnitts 71 Abs.1 S.1 UStR 2008 und des BMF-Schreibens vom 13.04.2004 beruft.


Linkhinweise:


Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben zur Steuerbefreiung bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmen klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.09.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-09-29)