Steuerrechtsinfos

Bundesrat verlangt Nachbesserungen am Jahressteuergesetz 2009



Der Bundesrat hat in seiner am 19.09.2008 beschlossenen Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) über 60 Änderungen vorgeschlagen. Er hat sich insbesondere gegen die geplante Beschränkung des Vorsteuerabzugs für auch privat genutzte Firmenfahrzeuge gewandt. Die vorgesehene Gesetzesänderung führe zu einer willkürlichen Steuerbelastung für viele Unternehmen, so der Bundesrat. Von der Steuererhöhung seien besonders kleine Unternehmen und Existenzgründer betroffen, die sich nur ein Fahrzeug leisten könnten.

Die weiteren Änderungsvorschläge des Bundesrats betreffen folgende Bereiche:


  • Abgeltungsteuer

  • Absetzbarkeit des Schulgeldes auch bei privaten berufsbildenden Ergänzungsschulen wie Wirtschaftsgymnasien, Handels- und Sprachschulen

  • Ausweitung und Anhebung von Fördertatbeständen für haushaltsnahe Dienstleistungen auf 25 Prozent

  • Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

  • Besteuerung von Windkraftanlagen

  • Bemessungsgrundlage der Zuschlagsteuer

  • Kapitalsteuerabzug

  • Altersentlastungsbetrag bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • Einschränkung der derzeitigen Privilegierung steueroptimierter Investmentfonds

  • Mantelkaufregelung

  • gemeindlicher Hebesatz sowie kommunale Mitteilungspflichten an Finanzbehörden

  • Gemeinnützigkeitsrecht

Der Hintergrund:
Kernpunkte des geplanten JStG 2009 sind die Verlängerung der Verjährungsfristen für Steuerstraftaten, die Beschränkung der Abziehbarkeit von Schulgeld und die Einführung eines "optionalen Faktorverfahrens" für Doppelverdiener-Ehepaare. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:



  • Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit

  • Längere Verjährungsfristen für Steuerstraftaten

  • Europarechtskonforme Neuregelung der Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen

  • "Optionales Faktorverfahrens" für Doppelverdiener-Ehepaare

  • Neuregelung der Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen

  • Anhebung der Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage

  • Steuerfreiheit für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Verlegung der Buchführung ins Ausland

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand: Verrechenbarkeit von Ergebnissen aus defizitären Bereichen mit Ergebnissen aus gewinnträchtigen Bereichen

  • Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen

Linkhinweise:
Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.09.2008, Quelle: Bundesrat PM Nr.127 vom 19.09.2008


(Meldung vom 2008-09-23)