Steuerrechtsinfos

JStG 2009: Bundesregierung will für Doppelverdiener-Ehepaare ein "optionales Faktorverfahren" einführen



Doppelverdiener-Ehepaare sollen vom Jahr 2010 an den Lohnsteuerabzug untereinander neu verteilen können. Dazu will die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (BT-Drs.: 16/10189) ein "optionales Faktorverfahren" einführen. Danach sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen, sondern auch gemeinsam nach der neuen Steuerklasse "IV-Faktor" besteuert werden können, mit der Folge, dass der Splittingvorteil aufgeteilt wird.

Vorteile des Faktorverfahrens
Mit dem Faktorverfahren soll bei Alleinverdiener-Paaren ein Anreiz geschaffen werden, dass auch der bisher nicht erwerbstätige Ehepartner, der nur ein niedrigeres Gehalt erzielen kann als der andere, eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Das Verfahren stellt sicher, dass der geringer Verdienende mindestens in den Genuss der ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen durch Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Berücksichtigung von Kindern kommt.

Keine datenschutzrechtlichen Probleme
Anders als beim "optionalen Anteilsverfahren", das die Bundesregierung bereits im Jahressteuergesetz 2008 vorgeschlagen hatte, sollen gegen das "optionale Faktorverfahren" keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Bundesregierung stützt diese Einschätzung darauf, dass das neue Verfahren nicht zwingend vorgegeben sei, sondern von den Ehepaaren gewählt werden könne.


Die weiteren Kernpunkte des geplanten JStG 2009 im Überblick:



  • Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Verfassungsfeindliche Vereine sollen daher künftig nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit werden und den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.

  • Längere Verjährungsfristen für Steuerstraftaten: Die Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten sollen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Dies soll auch für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährten Steuerstraftaten gelten.
    Neuregelung der Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen: Künftig sollen in Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zwar grundsätzlich auch Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland in Höhe von 30 Prozent steuerlich abziehbar sein, wenn die Schule zu einem allgemeinbildenden Abschluss führt, der von einem Kultusministerium oder der deutschen Kultusministerkonferenz anerkannt wird. Der Sonderausgabenabzug soll aber für 2008 auf maximal 3.000 Euro beschränkt werden. Nach einer stufenweisen Herabsetzung dieses Maximalbetrags soll der Abzug ab 2011 dann gänzlich entfallen.

  • Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen: Die Zurechnung der Erträge einer ausländischen Stiftung gemäß § 15 des Außensteuergesetzes soll entfallen, wenn die Stiftung ihren Sitz in einem EWR-Staat hat und nachgewiesen wird, dass es sich um eine echte Stiftung handelt und nicht um eine Scheinstiftung. Das soll allerdings nicht gelten, wenn mit dem Staat, in dem sich der Sitz der Stiftung befindet, kein Informationsaustausch über steuerliche Sachverhalte möglich ist.

  • Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die zwischenzeitliche Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre soll unberücksichtigt bleiben.

  • Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Betriebsinterne Maßnahmen eines Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter sollen künftig steuerfrei sein.

  • Verlegung der Buchführung ins Ausland: Unternehmen sollen künftig die EDV-gestützte Buchführung ins Ausland verlagern können.

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand: Die öffentliche Hand soll im Bereich der Daseinsvorsorge entgegen der jüngsten BFH-Rechtsprechung weiterhin die Ergebnisse aus defizitären Bereichen (zum Beispiel öffentlicher Personennahverkehr) mit den Ergebnissen aus gewinnträchtigen Bereichen (zum Beispiel Energieversorgung) verrechnen dürfen.

  • Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen: Ambulante und stationäre Heilbehandlungen sollen künftig von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden.

  • Firmenwagen: Der Vorsteuerabzug von Firmenwagen, die auch nichtbetrieblich genutzt werden, soll auf 50 Prozent beschränkt werden.

  • "Riester"-Fondssparpläne: Außerdem sollen die Provisionserstattungen bei "Riester"-Fondssparplänen künftig besteuert werden.

  • Übungsleiterfreibetrag: Der Übungsleiterfreibetrag von 500 Euro für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke soll aufgrund der EuGH-Rechtsprechung künftig nicht mehr nur für Tätigkeiten innerhalb Deutschlands, sondern auch für Tätigkeiten innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums gewährt werden.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext nebst Begründung (Stand: 02.09.2008) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.09.2008, Quelle: Bundestag PM vom 05.09.2009


(Meldung vom 2008-09-08)