Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben zum ermäßigten Steuersatz für Personenbeförderungen gemäß § 12 Abs.2 Nr.10 UStG



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 29.08.2008 (- IV B 9 - S 7244/07/10001 - DOK 2008/0435289) darauf hingewiesen, dass durch Art. 8 Nr.4a und Nr.9 des Jahressteuergesetzes 2008 die § 12 Abs.2 Nr.10a und § 28 Abs.4 UStG geändert wurden. Darin geregelt ist ein ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderungen.

Bei Personenbeförderungen mit Schiffen gilt demnach eine Übergangsregelung. Folgende Beförderungen sind insgesamt steuerbar:


  • Beförderungen, die sich ausschließlich auf das Inland erstrecken,

  • Beförderungen, die ausschließlich in den in § 1 Abs.3 UStG bezeichneten Gebieten ausgeführt werden, wenn diese Beförderungen wie Umsätze im Inland zu behandeln sind (§ 1 Abs.3 S.1 Nr.2 UStG),

  • und grenzüberschreitende Beförderungen, bei denen die ausländischen Streckenanteile als inländische Beförderungsstrecken gemäß § 7 Abs.1 und Abs.2 S.1 Nr.1 UStDV anzusehen sind.

Das BMF weist allerdings darauf hin, dass die gesamte Beförderungsleistung nicht steuerbar ist, wenn der inländische Streckenanteil als ausländische Beförderungsstrecke anzusehen ist und der Teil der Beförderungsleistung in den in § 1 Abs.3 UStG bezeichneten Gebieten nicht wie ein Umsatz im Inland zu behandeln ist (§§ 2 und 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 und 5 UStDV).


Zudem können bei Pauschalreisen mit Kabinenschiffen auf Binnenwasserstraßen die Unterbringung und Verpflegung der Reisenden als Nebenleistungen zur Beförderungsleistung angesehen werden. Werden jedoch Leistungen an die Reisenden erbracht, die nicht mit dem Pauschalentgelt für Beförderung, Unterbringung und Verpflegung abgegolten sind, handelt es sich hier um die Lieferung von Getränken, Süßwaren, Tabakwaren und Andenken.


Abschnitt 173 Abs.2 und 3 UStR 2008 ist insoweit nicht mehr anzuwenden, als hiernach die Beförderung von Personen mit Bergbahnen von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausgenommen ist.


Linkhinweis:


Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte BMF-Schreiben zum ermäßigten Steuersatz für Personenbeförderungen klicken Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.09.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-09-01)