Steuerrechtsinfos

Bundesregierung beschließt steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen



Die Bundesregierung hat am 27.08.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung beschlossen. Durch die Neuregelung sollen künftig mehr Arbeitnehmer als bislang am Kapital ihrer Unternehmen beteiligt werden und so auch vom Unternehmenserfolg profitieren. Dieses Ziel soll durch eine Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage und des Steuerfreibetrags sowie durch die Einführung von Mitarbeiterfonds für kleine Unternehmen erreicht werden.

Der Kernpunkte des Gesetzentwurfs im Überblick:


  • Arbeitnehmer-Sparzulage: Die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen soll von 18 auf 20 Prozent steigen. Gleichzeitig ist eine Anhebung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage geplant – und zwar von 17.900 auf 20.000 Euro für Ledige und von 35.800 auf 40.000 Euro für Verheiratete.

  • Steuerfreibetrag: Außerdem soll der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma von derzeit 135 auf 360 Euro steigen.

  • Mitarbeiterfonds: Zusätzlich zur direkten Beteiligung soll künftig auch die Beteiligung über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds gefördert werden. Damit soll es auch Beschäftigten in kleinen und mittelgroßen Unternehmen ermöglicht werden, Beteiligungskapital anzulegen. Bei den von privaten Fondgesellschaften geführten Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden. Die Fonds werden von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

  • Bestandsschutz: Für bereits bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle wird Bestandsschutz gewährt. Sie werden bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert, können allerdings auf das neue Modell umsteigen.

  • Freiwilligkeit und Gleichheit: Die Förderung basiert auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und Gleichheit. Es soll keinen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen geben. Diese sollen auch nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersvorsorgung oder privaten Altersvorsorge treten und müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Finanzierung der Beteiligung durch Entgeltumwandlung ist daher ausgeschlossen. Außerdem soll die Förderung nur gewährt werden, wenn die Mitarbeiterbeteiligung allen Beschäftigten eines Unternehmens offen steht.

  • Inkrafttreten: Die Neuregelungen sollen zum 01.04.2009 in Kraft treten.

Der Hintergrund:
Bislang nutzen rund zwei Millionen Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. Die Bundesregierung hofft, dass diese Zahl im Zuge der Neuregelung auf drei Millionen steigen wird.


Linkhinweise:



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.08.2008, Quelle: BMF PM vom 27.08.2008


(Meldung vom 2008-08-28)