Steuerrechtsinfos

BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zur Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 11.08.2008 (- IV C 6 - S 2290-a/07/10001 - DOK 2008/0431405) zur Anwendung der Tarifbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG Stellung genommen. Die Vorschrift betrifft Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Sind in dem zu versteuernden Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht entnommene Gewinne aus diesen Bereichen enthalten, so kann die Einkommensteuer für diese Gewinne auf Antrag begünstigt besteuert werden.

Das Anwendungsschreiben geht auf folgende Fragen ein:


  • Für welche Einkunftsarten gilt die Tarifbegünstigung und was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Gewinn als nicht entnommen?

  • Wie wird der Begünstigungsbetrag beziehungsweise der nachversteuerungspflichtige Betrag berechnet?

  • In welchen Fällen ist eine Nachversteuerung durchzuführen?

  • In welchen Fällen sind Übertragungen und Überführungen von einzelnen Wirtschaftsgütern möglich?

  • Wann liegt ein Nachversteuerungsfall nach § 34a Abs.6 EStG vor?

Dieses Schreiben ist ab dem Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden.


Linkhinweis:
Für den Volltext des auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten BMF-Schreibens klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.08.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-08-13)