Steuerrechtsinfos

BMF: Rechtsprechungsänderung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs gilt erst ab Veröffentlichung der Entscheidung im BStBl.



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 24.07.2008 mitgeteilt, das die vom Großen Senat des BFH mit Entscheidung vom 17.12.2007 (Az.: GrS 2/04) herbeigeführte Rechtsprechungsänderung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs erst nach der - noch nicht erfolgten - Veröffentlichung der Entscheidung im Bundessteuerblatt (BStBl.) anzuwenden ist.

Jahrzehntelange Rechtsprechung aufgegeben
Der Große Senat des BFH wendet sich mit seiner Entscheidung gegen die seit über 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach ein vom Erblasser nicht ausgenutzter Verlustabzug bei der Einkommensermittlung des Erben berücksichtigt wurde. Die Rechtsprechungsänderung soll nach dem Willen des BFH aus Vertrauensschutzgründen erst für Erbfälle gelten, die nach der Veröffentlichung der Entscheidung eintreten. Stichtag ist insoweit der 12.03.2008, da die Entscheidung an diesem Tag auf der Internetseite des BFH veröffentlicht worden ist.

Veröffentlichung im BStBl maßgeblich
Mit dem vorliegenden Schreiben hat das BMF mitgeteilt, dass die bisherige Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs – in Abweichung von der Entscheidung des Großen Senats – weiterhin bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung der Entscheidung im BStBl. anzuwenden ist.


Linkhinweise:



  • Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben vom 24.07.2008 (-IV C 4 - S 2225/07/0006 - DOK 2008/0397612) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).

  • Die auf den Webseiten des BFH veröffentlichte Entscheidung des Großen Senats vom 17.12.2007 (Az.: GrS 2/04) finden Sie hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.08.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-08-05)