Steuerrechtsinfos

Zuteilung der neuen Steuer-ID beginnt



Das Bundeszentralamt für Steuern teilt ab dem 01.08.2008 die neuen Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) zu. Bis zum 31.12.2008 sollen alle Bürger ein entsprechendes Schreiben erhalten haben. Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer. Sie wird jeder natürlicher Person ab der Geburt verliehen und begleitet die Steuerpflichtigen ihr Leben lang. Die ID dient allein der eindeutigen Identifizierung im Steuerverfahren. Daher werden lediglich Identitätsmerkmale wie Name, Geburtsort und Anschrift des Steuerpflichtigen gespeichert.

Details zur neuen Steuer-ID:


  • Zweck: Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifizierung von Steuerpflichtigen durch die Finanzverwaltung im Einkommensteuerverfahren. Sie soll elektronische Serviceleistungen der Steuerverwaltung ermöglichen, wie etwa das vorausgefüllte, elektronische Steuererklärungsformular oder die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Belege. Sie ist auch Voraussetzung für die Einführung der „elektronischen Lohnsteuerkarte“.

  • Wer bekommt die Steuer-ID? Jede natürliche Person mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Deutschland. Die ID wird mit der Geburt verliehen und begleitet den Steuerpflichtigen sein Leben lang.

  • Inhalt der Steuer-ID: Die ID besteht aus elf Ziffern. Aus der Zahlenkombination sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können.

  • Was wird gespeichert? Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und Sterbetag.

  • Praktischer Anwendungsbereich: Die Steuerpflichtigen müssen die ID künftig bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.

  • Übergangsregelung: Wer noch keine Steuer-ID hat, kann sein Finanzamt weiter über seine bisherige Steuernummer kontaktieren. Die Finanzbehörden bitten zudem darum, für einen Übergangszeitraum neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben, um so die Umstellung der Abläufe und Verfahren in den Finanzämtern zu erleichtern.

Linkhinweise:


Allgemeine Informationen zur Steuer-ID sind unter www.identifikationsmerkmal.de veröffentlicht. Weiterführende Fragen beantwortet zudem das steuerliche Info-Center des Bundeszentralamts für Steuern unter der Rufnummer 01805 – 43783-837.


Auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) sind folgende weiterführende Informationen veröffentlicht:



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.08.2008, Quelle: BMF PM vom 01.08.2008


(Meldung vom 2008-08-01)