Steuerrechtsinfos

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens



Das Bundeskabinett hat am 23.07.2008 den Gesetzentwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Bis Ende 2011 sollen damit 25 Prozent der Kosten für unnötigen bürokratischen Aufwand reduziert werden.

Das Steuerbürokratieabbaugesetz soll die Strategie weiterführen, papierbasierte Vorgänge durch elektronische Kommunikationswege zu ersetzen. Außerdem sollen die neuen technischen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und den Finanzbehörden ausgebaut werden.

Hervorzuheben sind insbesondere folgende Maßnahmen:



  • Mit dem ELSTER-Verfahren haben Privatpersonen bereits heute die Möglichkeit einer elektronischen Steuererklärung abzugeben. Dieses Verfahren wird nun weiterentwickelt. Zukünftig sollen bestimmte begleitende Belege (Spendenbescheinigungen, Bescheinigungen für Vermögenswirksame Leistungen und Bescheinigungen für Riesterverträge) ebenfalls elektronisch übermittelt werden. Eine Erweiterung auf andere Belege ist beabsichtigt.

  • Da viele Steuerpflichtige im Fall von offenen BFH-Verfahren zu einfach-gesetzlichen Rechtsfragen häufig massenhaft vorsorgliche Einsprüche gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, soll es der Verwaltung zukünftig möglich sein, in solchen Fällen die Steuer vorläufig festzusetzen. Dies macht "rechtswahrende" Einsprüche überflüssig und schont Ressourcen der Bürger und der Verwaltung.

  • Der Gesetzesentwurf enthält daneben weitere Vorschläge zur gezielten Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Unternehmen, etwa die Anhebung der Schwellenwerte für monatliche beziehungsweise vierteljährliche Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Voranmeldungen. Dies soll gerade kleinere Unternehmen von Pflichten entlasten und bedeutet gleichzeitig weniger Aufwand der Finanzverwaltung.

  • Zur Entbürokratisierung soll auch die vorgesehene Möglichkeit beitragen, Prüfungen in Betrieben von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträgern zeitgleich durchzuführen.

Das Bundesministerium der Finanzen rechnet mit einer geschätzten Bürokratiekostenentlastung von mehr als 200 Millionen Euro für Unternehmen und Verwaltung. Laut einer Studie von Weltbank und PriceWaterhouseCoopers liegt das deutsche Steuerrecht in der Praxis für viele Bürger und Unternehmer hinsichtlich des zeitlichen Aufwands im EU 25-Vergleich im Mittelfeld.


Linkhinweise:


Auf den Webseiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) finden Sie den Regierungsentwurf für das Steuerbürokratieabbaugesetz (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.07.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-07-23)