Steuerrechtsinfos

BMF gibt Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2008 angelegten vermögenswirksamen Leistungen bekannt



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.07.2008 (- IV C 5 - S 2439/08/10002 -) das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2008 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2008) bekannt gemacht. Das BMF weist darauf hin, dass der Vordruck auch maschinell hergestellt werden kann und diese Bescheinigungen nicht handschriftlich unterschrieben werden brauchen.

Im Interesse einer korrekten Erfassung muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild sowie Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:


  • keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,

  • keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,

  • Schriftgrößen,

  • keine Serifenschriften,

  • keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.

Wird der Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schriftgröße zwölf Punkt vorzunehmen. Eine kleinere Schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die Eintragung zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen würde.


Linkhinweis:



  • Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

  • Für das Schreiben klicken Sie bitte hier.

  • Das Vordruckmuster finden Sie hier.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 17.07.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-07-17)