Steuerrechtsinfos

BMF will Steuerverfahren entbürokratisieren



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 23.06.2008 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) vorgestellt. Hiernach sollen die Möglichkeiten des Finanzamts, die Steuer vorläufig festzusetzen, deutlich erweitert und so die Zahl der Einsprüchen eingedämmt werden. Außerdem ist geplant, noch mehr papierbasierte Verfahrensabläufe als bisher durch elektronische Kommunikation zu ersetzen.

Mehr Möglichkeiten zur vorläufigen Steuerfestsetzung
Eine vorläufige Steuerfestsetzung soll nach § 165 Abs.1 S.2 Nr.4 AO-E künftig nicht nur möglich sein, wenn der EuGH, das BVerfG oder der BFH die Vereinbarkeit einer Norm mit höherrangigem Europa- und Verfassungsrecht prüfen, sondern auch wenn Sachverhalte in ihrer einfachgesetzlichen steuerlichen Behandlung strittig und deshalb ein oder mehrere Musterverfahren beim BFH anhängig sind.

In diesen Fällen werden bislang massenhaft Einsprüche eingelegt, damit der Steuerbescheid hinsichtlich der streitigen Rechtsfragen offen bleibt und der Steuerpflichtige von einer späteren, für ihn günstigen Rechtsprechung profitieren kann. Diese Einsprüche wären dann künftig nicht mehr notwendig.


§ 165 Abs.1 S.2 Nr.4 AO-E hat folgenden Wortlaut:


„Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden..., wenn...die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesfinanzhof ist und der Ausgang des Verfahrens voraussichtlich geeignet sein wird, anhängige Einsprüche, die wegen dieser Rechtsfrage eingelegt wurden, insoweit durch Allgemeinverfügung nach § 367 Abs.2b zurückzuweisen.“


In folgenden Fällen sollen papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzt werden:



  • Übermittlung der Steuererklärungen der Unternehmen (ab 2011)

  • Übermittlung der Inhalte der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen)

  • Erfüllung der Verpflichtung, anlässlich der Aufnahme der beruflichen und gewerblichen Tätigkeit Auskunft über steuerrelevante rechtliche und tatsächliche Verhältnisse zu geben

  • Übermittlung bestimmter von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerpflichtigen vorzulegende Belege und Unterlagen (soll zunächst für Zuwendungsbestätigungen der Empfänger abzugsfähiger Spenden, die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen sowie für die Bescheinigungen für Riester-Verträge gelten)

Weitere Neuregelungen
Außerdem ist geplant, die derzeit von Finanzverwaltung und Rentenversicherungsträger zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführten Außenprüfungen bei den Arbeitgebern zeitgleich stattfinden zu lassen. Eine weitere Neuregelung betrifft die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, die angehoben werden sollen. Schließlich sollen auch Erleichterungen bei der Rechnungsstellung eingeführt und die damit verbundenen umsatzsteuerlichen Informationspflichten der Unternehmer reduziert werden.


Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Referentenentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.06.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-06-24)