Steuerrechtsinfos

Bundestag beschließt Riester-Förderung von Wohneigentum



Der Bundestag hat am 20.06.2008 das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung selbstgenutzter Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz) beschlossen. Danach soll die Riester-Förderung rückwirkend zum 01.01.2008 auch für den Erwerb, Bau oder die Entschuldung selbstgenutzter Wohnimmobilien in Anspruch genommen werden können. Die Beiträge sollen in der Sparphase steuerfrei sein und erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:

Erster Förderansatz: Angespartes Riester-Vermögen soll für die Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden können. Eine solche „Entnahme“ soll auch möglich sein, um damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Dies soll allerdings erst möglich sein, sobald der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt (zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr).


Zweiter Förderansatz: Außerdem soll der staatliche Riester-Bonus auch zur Tilgung eines Baudarlehens verwendet werden können. In diesem Fall fließen die staatlichen Zuschüsse nicht in die Sparrate eines Riester-Vertrags, sondern in die Darlehenstilgung. Die Tilgungsbeiträge für Immobilienkredite werden steuerlich genauso behandelt wie die Sparbeiträge für die Altersvorsorge.


Besteuerung: Die Beträge sollen in der Ansparphase steuerfrei sein und erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Die Auszahlungsphase soll je nach Vereinbarung zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr beginnen. Die Sparer sollen zudem wählen können, ob sie die Steuerschuld zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag begleichen wollen und dann nur 70 Prozent des geförderten Kapitals versteuern müssen oder ob die nachgelagerte Besteuerung greifen soll. In diesem Fall wird das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 25 Jahre) verteilt besteuert.


Wohnförderkonten: Die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase soll durch die Bildung eines "Wohnförderkontos" gewährleistet werden. Auf diesem "Konto" sollen die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst werden. Sie bilden die Grundlage für die spätere Versteuerung, die mit der vertraglich festgelegten Auszahlungsphase im Alter beginnt.


Wohnungsbauprämien: Wohnungsbauprämien sollen künftig nur noch gewährt werden, wenn das Kapital tatsächlich in Wohnimmobilien investiert wird. Sie sollen auch nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren nicht mehr für andere Zwecke verwendet werden dürfen.


Berufseinsteigerbonus: Unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamte tätig sind, sollen künftig einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro erhalten, wenn sie fürs Alter mit einem Wohn-Riester-Vertrag vorsorgen.


Linkhinweis:
Für den auf der Homepage des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext (Stand: 26.05.2008) klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2008, Quelle: Bundesregierung PM vom 20.06.2008


(Meldung vom 2008-06-23)