Steuerrechtsinfos

Steuerverwaltung und Steuerberater einigen sich erstmals auf Verhaltenskodex



In Rheinland-Pfalz haben die Steuerberaterkammer, der Steuerberaterverband und das Finanzministerium des Landes den bundesweit ersten Verhaltenskodex für den Umgang von Steuerverwaltung und Steuerberatern vereinbart. Der Kodex stellt Regeln für eine faire, respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf. Ihm kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Er soll aber ein konstruktives, auf gegenseitiges Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen Steuernberatern, Steuerbürgern und Steuerverwaltung fördern.

Der Verhaltenskodex enthält folgende Regeln der Zusammenarbeit:

Fairness, Respekt und Vertrauen entgegenbringen und voraussetzen



  • Natürliches Vertrauen zwischen Mitarbeitern der Steuerverwaltung und Steuerberatern, kein überhebliches, unnötig feindseliges Auftreten

  • Klare Rollenverteilung zwischen Mitarbeitern der Steuerverwaltung und Steuerberatern zur Wahrung der jeweiligen Interessen

  • Offenlegung der verfolgten Interessen, offene, sachliche und transparente Information

  • Beidseitige seriöse Vorbereitung und von Sachkunde geprägte Diskussion über Auslegung und Anwendung von Gesetzesnormen

  • Keine unnötige Beanspruchung von Ressourcen

  • Kein Wiederaufgreifen des Sachverhaltes nach erfolgter Einigung über die Fallbeurteilung

Partner nicht unter ungebührenden Druck setzen



  • Keine unrealistischen Zeit- und Zielvorgaben

  • Keine Druckversuche mit wirtschaftlichen Konsequenzen (zum Beispiel durch überzogenen Schätzungen oder Wegzug)

  • Keine Stellungnahme zur Qualifikation eines Steuerberaters gegenüber dem Pflichtigen oder Dritten (Neutralität)

Transparenz der Verwaltungspraxis sicherstellen



  • Systematische Publikation der Verwaltungspraxis und frühzeitige Ankündigung von Änderungen

  • Offenlegung der Interessen und möglicher Interessenkonflikte

Zielgerichtete Sacharbeit gewährleisten



  • Vollständige und klare Darstellung des Sachverhalts

  • Gemeinsame Verantwortung von Steuerverwaltung, Steuerberatern und ihrer Mandanten für die vollständige Sachverhaltsaufklärung

  • Bei unklarer Rechtslage nach Möglichkeit Einigung anstreben – bei schwer ermittelbaren Sachverhalten tatsächliche Verständigung suchen

Linkhinweis:
Für den Volltext des Verhaltenskodex klicken sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.06.2008, Quelle: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz online


(Meldung vom 2008-06-23)