Steuerrechtsinfos

Bundesregierung bringt Gemeindefinanzreform auf den Weg



Die Bundesregierung hat am 26.05.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes in den Bundestag eingebracht (BT-Drs.: 16/9275). Danach soll der bisherige für die alten und neuen Bundesländer unterschiedliche Schlüssel für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ab 2009 schrittweise durch einen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel ersetzt werden. Die Umstellung soll bis 2018 abgeschlossen sein.

Die bisherige Regelung:
Derzeit gelten für die alten und neuen Bundesländer unterschiedliche Verteilungsschlüssel.

Bei den alten Bundesländern wird der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf der Grundlage


  • des Gewerbesteueraufkommens der Jahre 1990 bis 1997 (mit 42 Prozent gewichtet),

  • der durchschnittlichen Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort jeweils am 30.06. der Jahre 1990 bis 1998 (mit 18 Prozent gewichtet)

  • und des durchschnittlichen örtlichen Hebesatzes der 1995 bis 1998 ermittelten Gewerbekapitalsteuer-Aufkommen im Jahr 1995 (mit 40 Prozent gewichtet)

ermittelt.


In den neuen Bundesländern wird dagegen folgender Schlüssel verwendet:



  • Gewerbesteueraufkommen der Jahre 1992 bis 1997 (gewichtet zu 70 Prozent)

  • und die durchschnittliche Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort jeweils am 30.06. der Jahre 1996 bis 1998 (gewichtet zu 30 Prozent).

Die geplante Neuregelung:
Der geplante bundeseinheitliche Verteilungsschlüssel setzt sich



  • zu 25 Prozent aus dem Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2001 bis 2006,

  • zu 50 Prozent aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort der Jahre 2004 bis 2006

  • und zu 25 Prozent aus den sozialversicherungspflichtigen Entgelten am Arbeitsort der Jahre 2003 bis 2005

zusammen.


Dieser endgültige Verteilungsschlüssel soll allerdings erst vom Jahr 2018 an in Kraft treten. Von 2009 bis einschließlich 2017 soll es einen Übergangsschlüssel geben, der die geltenden und künftigen Kriterien kombiniert. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig.


Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundestags veröffentlichten Gesetzentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Bundestag PM vom 27.05.2008


(Meldung vom 2008-05-29)