Steuerrechtsinfos

BMF: Zur Gewährung der Investitionszulage nach dem InvZulG 2007



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 08.05.2008 (- IV C 3 -InvZ 1015/07/0001 - DOK 2008/0237881) dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Investitionszulage nach dem InvZulG 2007 besteht und wie in Zweifelsfällen zu verfahren ist. Grundsätzlich gilt, dass Investitionszulage für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes im Fördergebiet beansprucht werden kann. Fördergebiet sind die neuen Bundesländer und Teile Berlins.

Das BMF-Schreiben nimmt zu folgenden Punkten umfassend Stellung:


  • Wer kann eine Investitionszulage beanspruchen?

  • Welche Investitionen sind begünstigt?

  • Wie wird die Bemessungsgrundlage der Investitionszulage ermittelt?

  • Welche Vorbehalte bestehen aufgrund EU-rechtlicher Vorschriften?

  • Welche verfahrensrechtlichen Vorschriften sind zu beachten?

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.05.2008; Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.05.2008


(Meldung vom 2008-05-20)