Steuerrechtsinfos

JStG 2009: BMF erläutert stufenweise Abschaffung der Absetzbarkeit von Privatschulkosten



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die im Rahmen seines Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vorgesehenen Änderungen bei der Absetzbarkeit von Privatschulkosten erläutert. Danach soll der bislang auf deutsche Privatschulen beschränkte Sonderausgabenabzug für 2008 zwar auch für Schulen im europäischen Ausland gelten. Es sollen aber nicht mehr 30 Prozent der Kosten absetzbar sein, sondern maximal 3.000 Euro im Jahr. Nach einem stufenweisen Abbau soll der Sonderausgabenabzug ab 2011 dann gänzlich entfallen.

Die bisherige Rechtslage
Nach geltendem Recht kann das Schulgeld für den Besuch einer privaten Ersatzschule oder allgemein bildenden Ergänzungsschule grundsätzlich zu dreißig Prozent als Sonderausgabe abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Schule durch den Staat beziehungsweise die Bundesländer anerkannt und genehmigt ist. Da diese Anforderungen nur deutsche Schulen erfüllen können, waren Aufwendungen deutscher Steuerpflichtiger für einen Schulbesuch ihrer Kinder im EU-Ausland bislang nicht absetzbar.

EuGH sah Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit
Der EuGH hat mit Urteil vom 11.09.2007 (Rs.: C-76/05 u.a.) entschieden, dass die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs auf die Kosten für den Besuch einer in Deutschland gelegenen Privatschule gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie gegen die Freizügigkeit in der EU verstößt.

Die künftige Rechtslage
Um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen, soll der Sonderausgabenabzug für Privatschulkosten für 2008 zwar auch für Privatschulen im europäischen Ausland gelten. Eine Weitergeltung der bisherigen 30-Prozent-Regelung würde aber nach Auffassung des BMF – auch angesichts des teilweise ziemlichen hohen Schuldgelds für den Besuch ausländischer Schulen – den Staatshaushalt zu stark belasten. Deshalb soll die steuerliche Absetzbarkeit bis 2011 stufenweise verringert werden. Der Sonderausgabenabzug soll danach



  • für 2008 auf maximal 3.000 Euro im Jahr,

  • für 2009 auf maximal 2.000 Euro im Jahr,

  • für 2010 auf maximal 1.000 Euro im Jahr beschränkt werden

  • und ab 2011 gänzlich entfallen.

Zielgerichtete direkte Förderungen bestimmter Privatschulen sollen damit allerdings nicht ausgeschlossen sein.


Linkhinweis:



  • Den auf der Website des BMF veröffentlichten Referentenentwurf des JStG 2009 mitsamt Begründung finden Sie hier (PDF-Datei).

  • Die auf der Website des EuGH veröffentlichte Entscheidung des EuGH vom 11.09.2007 (Rs.: C-76/05 u.a.) finden Sie hier.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.05.2008; Quelle: BMF PM vom 09.05.2008


(Meldung vom 2008-05-19)