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BMF-Schreiben: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.04.2008 (-IV C 4 - S 0171/07/0038 – DOK 2008/0194053) zahlreiche Änderungen beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2.1.2008 (BStBl I S. 26) bekannt gegeben. Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung.
Änderungsbeispiele:
Die Änderungen enthalten vielfache Änderungen, Ergänzungen und Streichungen. Die Änderungen betreffen beispielsweise die Gemeinnützigkeit von regionalen Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) von Großvereinen. Diesbezüglich wurde die Regelung § 51 AEAO geändert und ergänzt.
Ebenso wurde der § 52 AEAO, der in seinem Abs.2 eine grundsätzlich abschließende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke umfasst, teilweise neu verfasst. Außerdem ist in Nr.2.1 die Förderung von Kunst und Kultur definiert.
In Anlage 1 zu § 60 AEAO ist die Neufassung einer Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften enthalten.
Änderungsaufzählung:
Insgesamt betreffen die Änderungen folgende Regelungen der AEAO:
- § 51
- § 52
- § 53
- § 55
- § 58
- § 59
- § 60
- § 61
- § 62
- § 63
- § 64
- § 67a
- § 68
- § 122
- § 347
Linkhinweis:
Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.05.2008, Quelle: BMF online
(Meldung vom 14.05.2008)