Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit sofortiger Wirkung



Das BMF hat mit Schreiben vom 21.04.2008 (-IV C 4 - S 0171/07/0038 – DOK 2008/0194053) zahlreiche Änderungen beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2.1.2008 (BStBl I S. 26) bekannt gegeben. Die Änderungen gelten mit sofortiger Wirkung.

Änderungsbeispiele:
Die Änderungen enthalten vielfache Änderungen, Ergänzungen und Streichungen. Die Änderungen betreffen beispielsweise die Gemeinnützigkeit von regionalen Untergliederungen (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) von Großvereinen. Diesbezüglich wurde die Regelung § 51 AEAO geändert und ergänzt.

Ebenso wurde der § 52 AEAO, der in seinem Abs.2 eine grundsätzlich abschließende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke umfasst, teilweise neu verfasst. Außerdem ist in Nr.2.1 die Förderung von Kunst und Kultur definiert.

In Anlage 1 zu § 60 AEAO ist die Neufassung einer Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften enthalten.


Änderungsaufzählung:
Insgesamt betreffen die Änderungen folgende Regelungen der AEAO:



  • § 51

  • § 52

  • § 53

  • § 55

  • § 58

  • § 59

  • § 60

  • § 61

  • § 62

  • § 63

  • § 64

  • § 67a

  • § 68

  • § 122

  • § 347

Linkhinweis:


Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.05.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-05-14)