Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 29.04.2008 (- IV B 2 – S 2297-b/07/0001 – DOK 2008/0210802) zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG Stellung genommen. Die Regelung schafft zuwendenden Steuerpflichtigen die Wahlmöglichkeit, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und abzuführen.

Zeitliche Anwendbarkeit
§ 37b EStG ist seit Januar 2007 in Kraft und kann erstmals auf Zuwendungen angewendet werden, die nach dem 31.12.2006 gewährt wurden. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.07.2008 enden, gelten für den Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung gemäß § 37b EStG zudem Ausnahmen.

Begriff des Zuwendenden
Zuwendender im Sinn des § 37b EStG kann nach dem BMF-Schreiben jede natürliche und juristische Person sein. Macht der Zuwendende von der Wahlmöglichkeit des § 37b EStG Gebrauch, so ist er Steuerpflichtiger im Sinn des § 33 AO. Ausländische Zuwendende und nicht steuerpflichtige juristische Personen des öffentlichen Rechts werden spätestens mit der Anwendung des § 37b EStG zu Steuerpflichtigen.

Begriff des Zuwendungsempfängers
Zuwendungsempfänger können eigene Arbeitnehmer des Zuwendenden sowie Dritte unabhängig von ihrer Rechtsform (AG, GmbH, Aufsichtsrat, Verwaltungsratsmitglied, sonstiges Organmitglied von Vereinen und Verbänden, Geschäftspartner, deren Familienangehörige, Arbeitnehmer Dritter) sein.


Besteuerungsgegenstand
Besteuerungsgegenstand sind Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, die nicht in Geld bestehen und die nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst sind. Verdeckte Gewinnausschüttungen gemäß § 8 Abs.3 S.2 KStG, R 36 KStR sind von der Pauschalierung nach § 37b EStG ausgenommen.


Das BMF-Schreiben bezieht sich - von zahlreichen Unterpunkten abgesehen - auf folgende Schwerpunkte:



  • Anwendungsbereich des § 37b EStG

  • Wahlrecht zur Anwendung des § 37b EStG

  • Bemessungsgrundlage

  • Verhältnis zu anderen Pauschalierungsvorschriften

  • Steuerliche Behandlung beim Zuwendenden

  • Steuerliche Behandlung beim Empfänger

  • Verfahren zur Pauschalisierung der Einkommensteuer

  • Anwendungszeitpunkt

Linkhinweis:



  • Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.05.2008, Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-05-08)