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JStG 2009: Bundesregierung plant auch Änderungen im Bereich der Abgeltungsteuer



Die Bundesregierung plant im Rahmen des JStG 2009 auch eine Bereinigung steuerrechtlicher Vorschriften im Bereich der Abgeltungsteuer und Anpassungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) an die Abgeltungsteuer. Dies geht aus ihrer Antwort vom 28.04.2008 (BT-Drs.: 16/9012) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Änderungen im Bereich des InvStG geplant
Die Bundesregierung erwägt eine Neuformulierung im Investmentsteuerrecht, mit der die Regelung der ausschüttungsgleichen Erträge präziser an die Neuregelung des § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angeglichen werden soll. Hierbei würden auch Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten in die ausschüttungsgleichen Erträge mit einbezogen. Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind dagegen nicht geplant.

Regierung will Umgehung der Abgeltungsteuer auch künftig unterbinden
Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, Umgehungen der Abgeltungsteuer unterbinden zu wollen. Die Abgeltungsteuer diene unter anderem der einheitlichen Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen, um eine möglichst hohe steuerliche Transparenz und gleichmäßige Besteuerung zu erreichen. Wenn am Markt neuartige Anlageprodukte angeboten würden, deren Zweck allein darin liege, etwaige Steuerschlupflöcher auszunutzen, werde die Bundesregierung dagegen einschreiten.

Regierung sieht keine Gefährdung der privaten Altersvorsorge
Die Bundesregierung sieht keine Gefährdung der privaten Altersvorsorge durch die Abgeltungsteuer. Zwar führe die Einbeziehung der privaten Veräußerungserlöse in die Abgeltungsteuer zu einer höheren Besteuerung bei langfristigen Aktienanlagen und Investmentsparverträgen. Nicht jede langfristige Anlage diene aber der Altersvorsorge. Eine steuerliche Privilegierung sei nur für Anlageformen gerechtfertigt, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wie etwa Altersvorsorgeverträge, Basisrentenverträge und der Altersvorsorge dienende Lebensversicherungen.


Der Hintergrund:
Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) mit Schreiben vom 28.04.2008 an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf, mit dem sich das Kabinett voraussichtlich am 04.06.2008 befassen wird, sieht unter anderem vor, die Verfolgungsverjährung für Steuerstraftaten von bisher fünf auf zehn Jahre zu verlängern.


Linkhinweise:



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.05.2008; Quelle: Bundestag PM vom 08.05.2008


(Meldung vom 2008-05-09)