Steuerrechtsinfos

BMF veröffentlicht Muster der Lohnsteuerkarte 2009



Das BMF hat mit Schreiben vom 25.04.2008 (IV B 2 – S 2297-b/07/0001 – DOK 2008/0210802) das neue Muster der Lohnsteuerkarte 2009 bekannt gegeben und das Ausstellungsverfahren geregelt. Das Muster ist gemäß § 51 Abs.4 Nr.1 EStG bestimmt worden. Für die Ausstellung sind die Vorschriften des § 39 EStG sowie die Anordnungen in R 39.1 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 2008) maßgebend.

Für das Ausstellungsverfahren gelten unter anderem folgende Ergänzungen:


  • Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse richtet sich nach § 38b EStG.

  • Bei der Bescheinigung der Merkmale für den Kirchensteuerabzug ist zu beachten, dass das Kirchensteuermerkmal für den Ehegatten nur bei konfessionsverschiedenen Eheleuten eingetragen werden soll.

  • Soweit der Gemeinde die Identifikationsnummer zum Ausstellungszeitpunkt der Lohnsteuerkarte nicht zur Verfügung steht, kann eine Eintragung unterbleiben.

  • Bei der Eintragung des Gemeindeschlüssels sind Veränderungen des achtstelligen amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) nicht zulässig.

  • Bei Nebenwohnungen ist zu beachten, dass die Gemeinde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer oder bei verheirateten Arbeitnehmern der ältere Ehegatte für eine Nebenwohnung gemeldet ist, für diesen keine
    Lohnsteuerkarte ausstellen darf.

  • Die Lohnsteuerkarten müssen bei der Versendung frei von Werbung sein und dürfen keinen Hinweis auf den Inhalt enthalten. Die Lohnsteuerkarten von Eheleuten müssen getrennt zugestellt werden.

  • Um die Sicherheit zu wahren, müssen ein Restbestände an Lohnsteuerkartenvordrucken - sofern sie nicht deutlich als „Muster“ gekennzeichnet sind - unverzüglich nach Ablauf des Jahres 2009 vernichtet werden.

Linkhinweis:


  • Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext klicken Sie bitte hier (pdf-Format).

  • Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 finden Sie hier (pdf-Format).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.05.2008, Quelle: BMF-online


(Meldung vom 2008-05-07)