Steuerrechtsinfos

BMF: Elterngeld bleibt steuerfrei



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 30.04.2008 darauf hingewiesen, dass das Elterngeld wie andere Lohn- und Einkommensersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das Elterngeld könne daher zwar dazu führen, dass für das Einkommen des weiter erwerbstätigen Elternteils ein höherer Steuersatz gelte. Das Elterngeld selbst bleibe aber steuerfrei und führe in manchen Fällen sogar zu einer Erhöhung des verfügbaren Gesamteinkommens der Familie, so das BMF.

Wirkung des Progressionsvorbehalts
Eltern- und Kindergeld sind steuerfrei. Die Leistungen erhöhen allerdings die Jahresgesamteinnahmen der Familie und führen demgemäß regelmäßig zu einem höheren Steuersatz. Dies wirkt sich jedoch nur auf die Besteuerung des Einkommens des Elternteils aus, das sich nicht in Elternzeit befindet. Trotz des höheren Steuersatzes zahlen Familien daher insgesamt weniger Steuern als vor der Geburt des Kindes. Manche Familien verfügen mit dem Elterngeld sogar über ein höheres Gesamteinkommen als vorher.

BMF hält am progressiven Steuersystem fest
Das BMF will das Elterngeld auch künftig in den Progressionsvorbehalt einbeziehen. Dies gebiete der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Denn das Elterngeld erhöhe wie andere Lohn- und Einkommensersatzleistungen wie etwa das Arbeitslosen-, Kranken- und Mutterschaftsgeld die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie.

Insbesondere Familie mit geringerem Einkommen profitieren
Nach einem Berechnungsbeispiel des BMF profitieren vor allem Familien mit niedrigerem Einkommen vom Elterngeld. So kann hiernach ein Paar mit Bruttomonatslöhnen von 2.000 Euro und 1.000 Euro und einem hieraus resultierenden Nettojahreseinkommen von rund 25.600 Euro nach der Geburt des Kindes über ein Jahreseinkommen von rund 26.600 Euro verfügen. Bei einem Paar mit Bruttolöhnen von 3.000 und 2.000 Euro verringert sich das verfügbare Einkommen nach der Geburt von rund 37.900 Euro auf rund 36.100 Euro.


Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Pressemitteilung mitsamt den detaillierten Berechnungsbeispielen klicken Sie bitte hier.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 05.05.2008; Quelle: BMF PM vom 30.04.2008


(Meldung vom 2008-05-05)