Steuerrechtsinfos

Neues Berufsrecht für Steuerberater ist in Kraft getreten



Das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz ist am 12.04.2008 mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Nach der Neuregelung dürfen Steuerberater nunmehr neben ihrer Angestelltentätigkeit im Unternehmen als selbständige Steuerberater in eigener Praxis beraten ("Syndikus-Steuerberater"). Außerdem sind jetzt Kooperationen mit Angehörigen aller Freien Berufe und Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen möglich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Einführung des „Syndikus-Steuerberaters“: Steuerberater dürfen nunmehr gleichzeitig als Angestellte in Unternehmen und selbständige Steuerberater in eigener Praxis tätig sein.

Neue Kooperationsmöglichkeiten und Rechtsformen: Steuerberater können mit Angehörigen aller freien Berufe Kooperationen eingehen, Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen bilden und erstmals eine Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG gründen.


Ausnahmen vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit: Die Steuerberaterkammern können eine gewerbliche Tätigkeit neben der Steuerberatertätigkeit erlauben, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.


Neugestaltung der Steuerberaterprüfung: Für die Organisation der Steuerberaterprüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Die rechtliche Abnahme der Prüfung wird allerdings durch Prüfungsausschüsse vorgenommen, die bei der obersten Landesfinanzbehörde angesiedelt sind, so dass es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleibt.


Fortbildungspflicht: Die Fortbildungspflicht der Steuerberater ist nunmehr auch im Gesetz verankert.


Keine Ausweitung der Befugnisse für Bilanzbuchhalter: Von der im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehenen Ermächtigung von geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zum Erstellen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Einrichtung der Buchführung hat die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder Abstand genommen. Diese Aufgaben bleiben damit weiterhin allein Steuerberatern vorbehalten.


Linkhinweise:



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.04.2008; Quelle: DStV PM vom 11.04.2008


(Meldung vom 2008-04-14)