Steuerrechtsinfos

BMF: Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld hat keine Auswirkungen auf Kinderzulage bei der Eigenheimförderung



Zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und der Mehrheit der Bundesländer herrscht Streit über die Auswirkungen der Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld auf die Kinderzulage bei der Eigenheimzulage. Während das BMF nachteilige Auswirkungen bestreitet, sind die Länder mehrheitlich der Auffassung, dass die Neuregelung auf die Kinderzulage durchschlägt. Falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist, will das BMF die Rechtlage mit einer gesetzlichen Regelung klarstellen.

BMF will Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr gewähren
Die mit dem Steueränderungsgesetz 2007 erfolgte Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld vom 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr hat nach Auffassung des BMF keine nachteiligen Auswirkungen auf die Eigenheimzulagenförderung. Das BMF begründet dies damit, dass die Betroffenen ihre Investitionsentscheidung spätestens bis zum 31.12.2005 getroffen hätten und zu diesem Zeitpunkt entsprechend der damaligen Rechtlage davon ausgehen durften, dass die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr ihrer Kinder gewährt werde. Dieses Vertrauen sei schutzwürdig.

Länder für Übertragung der Altersgrenze auf Kinderzulage
Die Bundesländer haben sich dagegen auf einer Bund-Länder-Besprechung im Februar mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld auf die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage durchschlägt. Hiernach führt die zwischenzeitliche Überschreitung des 25. Lebensjahrs daher zu einer Versagung der Kinderzulage.

BMF zieht gesetzliche Klarstellung in Betracht
Das BMF will auf der nächsten Finanzministerkonferenz für seine Auffassung werben. Sollte es hierbei nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, wird das BMF voraussichtlich einen Gesetzentwurf vorschlagen, der klarstellen soll, dass die Kinderzulage weiterhin bis zum 27. Lebensjahr gewährt wird, wenn die Kinder die Voraussetzungen für ein Kindergeld oder einen Freibetrag vor Absenkung der Altersgrenze erfüllen.


Der Hintergrund:
Das Eigenheimzulagengesetz ist zwar zwischenzeitlich abgeschafft worden. Wer vor dem 01.01.2006 seine Investitionsentscheidung schon getroffen hatte (durch den Beginn der Herstellung eines Eigenheims, der Stellung eines Bauantrags oder den Abschluss eines Kaufvertrags), kann aber noch bis zum Ende des achtjährigen Förderzeitraums die Eigenheimzulage und gegebenenfalls die Kinderzulage in Anspruch nehmen.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.04.2008; Quelle: BMF PM vom 07.04.2008


(Meldung vom 2008-04-08)