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BMF dementiert Medienberichte: Keine neue Pendlerpauschale in Planung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant entgegen anderslautender Medienberichte keine Neuregelung der Pendlerpauschale. Es ist weiterhin der Auffassung, dass die zum 01.01.2007 eingeführte Neuregelung, wonach Aufwendungen erst ab dem 21. Entfernungskilometer abziehbar sind, verfassungsgemäß ist. Deshalb würden auch keine Alternativmodelle berechnet, teilte das BMF mit.
Keine Prüfung von Alternativen
Eine große deutsche Tageszeitung hatte berichtet, dass die Bundesregierung davon ausgehe, dass das BVerfG die derzeitige, erst aber dem 21. Kilometer geltende Pendlerpauschale kippen werde. Daher würde das BMF verschiedene Modelle durchrechnen, wie eine ab dem ersten Entfernungskilometer geltende Pendlerpauschale finanziert werden könne. Das BMF hat dies dementiert. Die in den Medienberichten kursierenden Zahlen entstammten Varianten, die bereits im Vorfeld der gesetzlichen Regelungen durchgerechnet worden seien.
Der Hintergrund:
Der BFH hält die Neuregelung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig und hat daher mit Beschluss vom 10.01.2008 (Az.: VI R 17/07) das BVerfG angerufen. Dieses wird voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung entscheiden. Seit dem Vorlagebeschluss haben mehrere Politiker eine Rückkehr zur alten Regelung (Abziehbarkeit der Fahrtkosten ab dem ersten Entfernungskilometer) gefordert, zuletzt der CSU-Chef Erwin Huber.
Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.04.2008; Quelle: BMF PM vom 31.03.2008
(Meldung vom 03.04.2008)