Steuerrechtsinfos

Finanzämter setzen Erbschaftsteuer bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform nur vorläufig fest



Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 10.03.2008 gleich lautende Erlasse zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer veröffentlicht. Danach bleibt das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in seiner bisherigen Fassung bis zu der vom BVerfG mit Beschluss vom 07.11.2006 (Az.: 1 BvL 10/02) geforderten Neuregelung weiter anwendbar und wird die Steuer bis zum Inkrafttreten der Neuregelung nur vorläufig festgesetzt.

Die Finanzämter müssen in die Steuerbescheide folgenden Text aufnehmen:

„Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist gemäß § 165 Abs.1 S.2 Nr.2 AO im Hinblick auf die durch Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006 (1 BvL 10/02) angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung in vollem Umfang vorläufig. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.“

Der Hintergrund:
Das BVerfG hat am 7.11.2006 entschieden, dass das Erbschaftsteuerrecht ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2008 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.


Das Bundeskabinett hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Kernpunkt der Erbschaftsteuerreform ist danach eine einheitliche Bewertung aller Vermögenswerte nach dem gemeinen Wert. Die hiermit verbundene Höherbewertung von Grundeigentum soll durch deutlich höhere Freibeträge für nahe Familienangehörige ausgeglichen werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Verschonungsregelungen im Bereich der Unternehmensnachfolge vor.


Linkhinweise:



  • Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Erlass zur vorläufigen Festsetzung der Erbschaftsteuer klicken Sie bitte hier (pdf-Datei).

  • Für den auf den Webseiten des BVerfG veröffentlichten Beschluss des BVerfG vom 07.11.2006 (Az.: 1 BvL 10/02) zur Verfassungswidrigkeit des geltenden Erbschaftsteuerrechts klicken Sie bitte hier.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.03.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-03-12)