Steuerrechtsinfos

Bundesfinanzministerium stellt Pläne zur Förderung der Eigenheimrente vor



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 29.02.2008 die Pläne der Bundesregierung zur Förderung der Eigenheimrente vorgestellt. Hiernach können Riester-Sparer ihr Geld künftig auch in den Erwerb einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie investieren. Die Beiträge sind in der Sparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase besteuert. Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr beschlossen werden und voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung:

Erweiterung der Riester-Produktpalette: Die Riester-Zulage soll künftig nicht mehr nur noch für bestimmte Anlageformen, wie etwa Bankkonten, Aktienfonds oder eine Rentenversicherung, sondern auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung beziehungsweise die Tilgung eines Immobilienkredits gewährt werden. Hintergrund ist, dass eine selbst genutzte Wohnimmobilie die Lebenshaltungskosten im Alter deutlich senkt und daher sinnvoller Bestandteil der Altersvorsorge sein kann.

Was wird konkret gefördert? Im Rahmen der staatlich geförderten Eigenheimrente kann zum einen bereits angespartes, staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder den Bau eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigenheims verwendet werden. Zum anderen werden Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Immobilien und Genossenschaftsanteilen gefördert.


Verhältnis zur Wohnungsbauprämie: Die Wohnungsbauprämie soll grundsätzlich weitergewährt werden, so dass eine doppelte staatliche Förderung möglich ist. Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie soll allerdings sein, dass das gesparte Kapital dauerhaft in Wohnimmobilien investiert wird. Das Kapital kann also nicht mehr nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren für andere Zwecke verwendet werden.


Besteuerung: Die Beiträge sollen in der Sparphase steuerfrei sein und erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Dabei sollen die Steuerpflichtigen wählen können, ob sie die Steuerschuld auf einen Schlag begleichen und damit nur auf 70 Prozent des geförderten Kapitals Steuern zahlen müssen, oder ob sie das geförderte Kapital über einen längeren Zeitraum (bis zu 23 Jahre) verteilt versteuern. Ob in diesem Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen ist, hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.


Grundlage der Besteuerung: Da anders als bei den anderen Riester-Produkten bei der Eigenheim-Förderung keine Renten ausgezahlt werden, die besteuert werden könnten, ist Grundlage der Besteuerung ein fiktives Anspar-Konto, auf dem die Einzahlungen summiert werden. Bei Beginn der Rente wird dann berechnet, wie viel Steuern binnen 25 Jahren Rente fällig wären. Berücksichtigt wird dabei nur der Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Förderung und nicht der Nutzungswert.


Linkhinweise:


Auf den Webseiten des BMF finden Sie



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 03.03.2008; Quelle: BMF PM vom 29.02.2008


(Meldung vom 2008-03-03)