Steuerrechtsinfos

EU-Kommission schlägt Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs vor



Die EU-Kommission hat am 22.02.2008 Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs vorgeschlagen. Diese betreffen die Einführung einer Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und eines generellen Verfahrens zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom Verkäufer auf den Kunden ("Reverse Charge"). Hierdurch soll der so genannte "Karussellbetrug" eingeschränkt werden.

Bekämpfung des "Karussellbetrugs"
Bei einem "Karussellbetrug" erhebt ein Steuerpflichtiger, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb getätigt hat, auf den keine Mehrwertsteuer erhoben wurde, auf eine anschließende Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer und verschwindet danach, ohne die einbehaltene Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen.

Besteuerung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen
Die EU-Kommission sieht eine Möglichkeit zur Bekämpfung des "Karussellbetrugs" in der Einführung einer Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Hierbei würden innergemeinschaftliche Lieferungen im Herkunftsmitgliedstaat einheitlich mit einem Satz von 15 Prozent besteuert. Bei einem höheren Mehrwertsteuersatz im Empfängermitgliedstaat müsste der Käufer die zusätzliche Steuer direkt an diesen Mitgliedstaat entrichten. Bei einem niedrigeren beziehungsweise ermäßigten Steuersatz im Empfängermitgliedstaat hätte der Käufer gegen diesen einen Anspruch auf eine Gutschrift.

Nachteile dieser Lösung
Dieser Lösungsansatz birgt nach Auffassung der EU-Kommission allerdings auch Gefahren. So könnten hiermit wettbewerbsverzerrende Cash-Flow-Benachteiligungen für Unternehmen verbunden sein, die auf dem Binnenmarkt Umsätze bewirken. Außerdem wäre ein Neuzuweisung der Mehrwertsteuer-Einnahmen zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich. Darüber hinaus dürfte die Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen zwar den "Karussellbetrug" bekämpfen. Andere Arten des Betrugs würden damit aber nicht verhindert.


Einführung eines generellen "Reverse-Charge-Systems"
Zweiter Lösungsansatz der Kommission ist die Einführung einer generellen Verlagerung der Steuerschuldnerschaft ("Reverse Charge") Hierbei würde das derzeit für innergemeinschaftliche Lieferungen geltende Mehrwertsteuer-System auch für Umsätze im Inland gelten. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, wenn Letzterer auch steuerpflichtig ist. Stattdessen müsste der Kunde - und nicht der Verkäufer - die Mehrwertsteuer an den Fiskus abführen.


Nachteile des "Reverse-Charge-Systems"
Auch dieses System ist nach Auffassung der Kommission mit Gefahren verbunden. So könnte hierdurch zwar der "Karussellbetrug" eingedämmt werden. Gleichzeitig könnten hiermit aber auch Einnahmeausfälle aufgrund anderer, neuer Betrugsarten, wie etwa dem unversteuerten Verbrauch und dem Missbrauch von Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, verbunden sein.


Um solche neuen Betrugsarten zu bekämpfen, müsste das System von verschiedenen Maßnahmen flankiert werden, die es komplizierter machen und Unternehmen und Steuerverwaltungen möglicherweise neue Belastungen auferlegen. Außerdem macht ein "Reverse-Charge-System" nach Auffassung der Kommission nur Sinn, wenn es EU-weit zwingend vorgeschrieben wird.


Nächster Schritt: Pilotprojekt
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, zunächst in einem Mitgliedstaat ein Pilotprojekt durchzuführen, um die Auswirkungen einer generellen Verlagerung der Steuerschuldnerschaft zu prüfen.


Linkhinweise:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.02.2008; Quelle: EU Kommission PM vom 22.02.2008


(Meldung vom 2008-02-26)