Steuerrechtsinfos

Bundeskanzlerin fordert von Liechtenstein Maßnahmen zur Eindämmung von Steuerhinterziehung



Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Liechtenstein um Mithilfe bei der Aufklärung der jüngst aufgedeckten Steuerhinterziehungsfälle gebeten. Bei einem Treffen mit dem liechtensteinischen Regierungschef, Otmar Hasler, forderte die Kanzlerin insbesondere den Beitritt Liechtensteins zu einem unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft initiierten Betrugsbekämpfungsabkommens sowie die Umsetzung der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie.

Bisher hat Liechtenstein als EFTA-Land lediglich die Zweite EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Dritte EU-Geldwäscherichtlinie, die die aktualisierten internationalen Standards in EU-Recht überführt, ist noch nicht umgesetzt worden. Diese Richtlinie legt besonderes Augenmerk auf die Feststellung des wahren wirtschaftlich Berechtigten bei juristischen Personen und Rechtskonstrukten. Liechtenstein unterliegt als EFTA-Staat jedoch nicht der Umsetzungsfrist für EG-Staaten.

Neben der Umsetzung der Dritten EU-Geldwäscherichtlinie und dem Beitritt zu dem Betrugsbekämpfungsabkommen hat die Kanzlerin gefordert, das Liechtenstein die OECD-Bemühungen unterstützt, den schädlichen Steuerwettbewerb einzudämmen.


Regierungschef Hasler verwies bei dem Treffen darauf, dass Liechtenstein mit einer unabhängigen Finanzmarktaufsicht und einer „starken“ Staatsanwaltschaft gegen organisierte Kriminalität vorgehe. Außerdem überprüfe der Internationale Währungsfonds regelmäßig den liechtensteinischen Finanzplatz. Ferner kündigte Hasler den Beitritt seines Landes zum Schengen-Raum an. Dieser Schritt werde in den nächsten Tagen vollzogen und beinhalte auch Rechtshilfe in Steuerfragen. Außerdem sei Liechtenstein gewillt, das über achtzig Jahre alte Stiftungsrecht zu reformieren.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.02.2008, Quelle: Bundesregierung online


(Meldung vom 2008-02-21)